Begründung:
Die beiden Stadtteile Lauter
und Röthges konnten im Rahmen der letzten Kommunalwahl nicht ausreichend viele
Bürger/innen für die Mitarbeit in den Ortsbeiräten gewinnen.
Dennoch haben sich Personen
für das Interesse des Dorfes zusammengefunden und
möchten bis zur nächsten
Kommunalwahl, Tätigkeiten, die sonst durch einen Ortsbeirat wahrgenommen
werden, übernehmen.
Genannt seien hier z. B.
Teilnahme an Ortsbegehungen, Pflege von städtischen Flächen, Umsetzung von
Maßnahmen für das Gemeinwohl sowie dauerhafter Informationsaustausch zwischen
den Bürgern vor Ort und der Stadtverwaltung.
Ziel ist es, bis zur nächsten
Kommunalwahl aus diesen Gemeinschaften wieder Bürger/innen zu aktiven, die im
zukünftigen Ortsbeirat tätig sein wollen.
Um die Haushaltsmittel der
Initiative „Zurück ins Dorf“ (ZID-Mittel) verwenden zu können, soll ein
Grundsatzbeschluss zur Verwendung dieser Mittel auch ohne bestehenden
Ortsbeirat beschlossen werden.
Diese Mittel sollen nach
Ideensammlung und Erstellung einer Prioritätenliste der Bürger/innen des
jeweiligen Stadtteils sowie nach Abstimmung der Maßnahmen mit der Stadt
Laubach, eingesetzt werden.
Die Richtlinien zur
Verwendung der ZID-Mittel sollen gemeinsam mit den Ortsbeiräten bzw.
Interessengruppen zeitnah abgestimmt werden.
Nachrichtlich sei an dieser
Stelle darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist, die Größe der Ortsbeiräte
entsprechend den Einwohnerzahlen anzupassen. Auch dieses Thema wird gemeinsam
mit den Ortsbeiräten zeitnah diskutiert und in einer der nächsten Gremienrunden
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt
Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanz- und Umweltausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst den Grundsatzbeschluss darüber, dass in Stadtteilen,
die keinen gewählten Ortsbeirat haben und die Interessen des Dorfes von einer organisierten
Gemeinschaft vertreten werden, die im Haushalt zur Verfügung stehenden
ZID-Mittel in Höhe von 2.500,00 Euro jährlich in der Legislaturperiode
2021-2026 auf jährlich 1.670,00 € (2/3 der veranschlagten Mittel) verausgabt
werden können. Dieses erfolgt durch Abgabe einer Prioritätenliste und/oder
Einzelvorschlägen des jeweiligen Stadtteils unter Abstimmung der Maßnahmen
gemäß der noch zu beschließenden Richtlinie bzw. eines Magistratsbeschlusses.
Für den Fall, dass es in der
darauffolgenden Legislaturperiode wider Erwarten ebenfalls zu keiner
Ortsbeiratswahl kommt, können von einer Gemeinschaft nur noch über ein Drittel
der ZID-Mittel (835,00 €) verfügt werden.
In einer daran anschließenden
weiteren Wahlperiode stehen dann keine Mittel mehr zur Verfügung.
Die Verwendung der Mittel
in Höhe von 500,00 Euro, die normalerweise dem Ortsvorsteher jährlich für
kleine Anschaffungen zur Verfügung stehen, können an die Gemeinschaft nicht
übertragen werden. Diese Mittel stehen dem jeweiligen Stadtteil erst wieder dem
Ortsvorsteher des neu gewählten Ortsbeirates zur Verfügung.