Betreff
Grundsatzbeschluss für die Verwendung von ZID-Mitteln in Stadtteilen die für eine oder mehrere Wahlperioden keinen Ortsbeirat haben
Vorlage
054/2021
Aktenzeichen
027.20
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die beiden Stadtteile Lauter und Röthges konnten im Rahmen der letzten Kommunalwahl nicht ausreichend viele Bürger/innen für die Mitarbeit in den Ortsbeiräten gewinnen.

Dennoch haben sich Personen für das Interesse des Dorfes zusammengefunden und

möchten bis zur nächsten Kommunalwahl, Tätigkeiten, die sonst durch einen Ortsbeirat wahrgenommen werden, übernehmen.

Genannt seien hier z. B. Teilnahme an Ortsbegehungen, Pflege von städtischen Flächen, Umsetzung von Maßnahmen für das Gemeinwohl sowie dauerhafter Informationsaustausch zwischen den Bürgern vor Ort und der Stadtverwaltung.

Ziel ist es, bis zur nächsten Kommunalwahl aus diesen Gemeinschaften wieder Bürger/innen zu aktiven, die im zukünftigen Ortsbeirat tätig sein wollen.

 

Um die Haushaltsmittel der Initiative „Zurück ins Dorf“ (ZID-Mittel) verwenden zu können, soll ein Grundsatzbeschluss zur Verwendung dieser Mittel auch ohne bestehenden Ortsbeirat beschlossen werden.  

Diese Mittel sollen nach Ideensammlung und Erstellung einer Prioritätenliste der Bürger/innen des jeweiligen Stadtteils sowie nach Abstimmung der Maßnahmen mit der Stadt Laubach, eingesetzt werden.

Die Richtlinien zur Verwendung der ZID-Mittel sollen gemeinsam mit den Ortsbeiräten bzw. Interessengruppen zeitnah abgestimmt werden.

 

Nachrichtlich sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist, die Größe der Ortsbeiräte entsprechend den Einwohnerzahlen anzupassen. Auch dieses Thema wird gemeinsam mit den Ortsbeiräten zeitnah diskutiert und in einer der nächsten Gremienrunden zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst den Grundsatzbeschluss darüber, dass in Stadtteilen, die keinen gewählten Ortsbeirat haben und die Interessen des Dorfes von einer organisierten Gemeinschaft vertreten werden, die im Haushalt zur Verfügung stehenden ZID-Mittel in Höhe von 2.500,00 Euro jährlich in der Legislaturperiode 2021-2026 auf jährlich 1.670,00 € (2/3 der veranschlagten Mittel) verausgabt werden können. Dieses erfolgt durch Abgabe einer Prioritätenliste und/oder Einzelvorschlägen des jeweiligen Stadtteils unter Abstimmung der Maßnahmen gemäß der noch zu beschließenden Richtlinie bzw. eines Magistratsbeschlusses.

 

Für den Fall, dass es in der darauffolgenden Legislaturperiode wider Erwarten ebenfalls zu keiner Ortsbeiratswahl kommt, können von einer Gemeinschaft nur noch über ein Drittel der ZID-Mittel (835,00 €) verfügt werden.

In einer daran anschließenden weiteren Wahlperiode stehen dann keine Mittel mehr zur Verfügung.

 

Die Verwendung der Mittel in Höhe von 500,00 Euro, die normalerweise dem Ortsvorsteher jährlich für kleine Anschaffungen zur Verfügung stehen, können an die Gemeinschaft nicht übertragen werden. Diese Mittel stehen dem jeweiligen Stadtteil erst wieder dem Ortsvorsteher des neu gewählten Ortsbeirates zur Verfügung.