Betreff
Haushaltsvollzugsbericht nach § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.04.2021
Vorlage
041/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 28 Absatz 1 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

 

Aufgrund der Kommentierung zu § 28 GemHVO nach Amerkamp/Kröckel/Dr. Rauber (Gemeindehaushaltsrecht Hessen – Kommentar) ergibt sich, dass die Stadtverordneten-versammlung mindestens zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist.

 

Den städtischen Gremien werden aus zuvor genannten Gründen beigefügt folgende Unterlagen zur Kenntnis gegeben:

 

à        Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 01. Januar 2021 bis 30. April 2021,

 

à        Teilergebnisrechnungen für den Zeitraum 01. Januar 2021 bis 30. April 2021 für die jeweiligen Produktbereiche

 

à        Übersicht über die Investitionsmaßnahmen für die jeweiligen Produktbereiche für den Zeitraum 01. Januar 2021 bis 30. April 2021.

 

Ebenso sind an passender Stelle entsprechende Erläuterungen gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsvollzugsbericht gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

<<122/2018 Haushaltsvollzugsbericht nach >> <<BeschlTextEnde>>

 

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

keine