Begründung:
Für
die Stadt Laubach hat der Natur- und Umweltschutz eine große Bedeutung. Laubach
ist die Gemeinde mit der größten Fläche im Landkreis Gießen. Die großen
Waldflächen und die Offenlandschaft machen nicht nur die Attraktivität der
Großgemeinde Laubach aus, sondern sind auch besonders schützenswert als
wichtiger Lebensraum der Tier- und Pflanzenwelt. Aber auch im Siedlungsbereich
spielt der Natur- und Umweltausschuss eine wichtige Rolle.
Der
neue Natur- und Umweltbeirat soll verschiedene Akteure aus Politik, Verwaltung,
bürgerschaftlichem Engagement und beruflichem Expertenwissen verzahnen, damit
den städtischen Gremien konkrete Vorschläge zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen
gemacht bzw. diese in den ordnungsgemäßen Geschäftsgang eingebracht werden
können. Hierbei kann auch die Erstellung von grundlegenden Konzepten, aus den
sich dann Maßnahmen ableiten ließen gewünscht.
Ziel
des Beirates ist es, den Natur- und Umweltschutz stärker zu fördern und in der
Stadt Laubach geeignete Maßnahmen anzuregen. Dazu soll das vor Ort vorhandene
Engagement und Wissen im Bereich Natur- und Umweltschutz noch besser genutzt
werden. Der Natur- und Umweltschutz leistet als Expertengremium einen Beitrag
zur Beratung von Politik und Verwaltung.
Der
Beirat soll die Aktivitäten der Stadt im Bereich Natur- und Umweltschutz -
durchaus auch kritisch - begleiten und seine Anregungen und Einschätzungen in
die kommunale Naturschutzdiskussion einbringen.
Beschlussantrag:
1)
Der Magistrat stellt
über den HBFUA den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge die Einrichtung
eines Natur- und Umweltschutzbeirates beschließen.
2)
Dem Beirat sollen je
ein Vertreter/eine Vertreterin jeder Fraktion, der Bürgermeister und zwei
weitere Stadträte, ein Vertreter der Verwaltung (Bauamt) sowie sechs
sachkundige Bürger*innen angehören, die von der Stadtverordnetenversammlung
gewählt werden.
3)
Dem Beirat wird
Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat eingeräumt.
4)
Der Beirat tagt
öffentlich.
5)
Der Magistrat wird beauftragt,
der Stadtverordnetenversammlung dazu bis zur nächsten Ausschussrunde den
Entwurf einer Geschäftsordnung für den Beirat vorzulegen, der Arbeitsweise und
Organisation regelt.
Vorsorglicher Hilfsantrag: Sollten die Städtischen
Gremien neben den von den Fraktionen FW und CDU eingebrachten Energie- und
Klimaschutzbeirat, sich nicht zu einem mit diesem Antrag empfohlenen separatem
Natur- und Umweltschutzbeirat entschließen, so wird die Kombination dieser
beiden Beiräte zu einem Natur-, Umwelt- und Klimaschutzbeirat empfohlen.
Die Begründungen würden sich ergänzen. Im Falle eines kombinierten Beirates
wird unter 2) empfohlen, anstatt sechs, neun sachkundige Bürger*innen von der
Stadtverordnetenversammlung zu wählen.