Betreff
Einrichtung eines Natur- und Umweltschutzbeirates
Vorlage
031/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Für die Stadt Laubach hat der Natur- und Umweltschutz eine große Bedeutung. Laubach ist die Gemeinde mit der größten Fläche im Landkreis Gießen. Die großen Waldflächen und die Offenlandschaft machen nicht nur die Attraktivität der Großgemeinde Laubach aus, sondern sind auch besonders schützenswert als wichtiger Lebensraum der Tier- und Pflanzenwelt. Aber auch im Siedlungsbereich spielt der Natur- und Umweltausschuss eine wichtige Rolle.

Der neue Natur- und Umweltbeirat soll verschiedene Akteure aus Politik, Verwaltung, bürgerschaftlichem Engagement und beruflichem Expertenwissen verzahnen, damit den städtischen Gremien konkrete Vorschläge zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen gemacht bzw. diese in den ordnungsgemäßen Geschäftsgang eingebracht werden können. Hierbei kann auch die Erstellung von grundlegenden Konzepten, aus den sich dann Maßnahmen ableiten ließen gewünscht.

Ziel des Beirates ist es, den Natur- und Umweltschutz stärker zu fördern und in der Stadt Laubach geeignete Maßnahmen anzuregen. Dazu soll das vor Ort vorhandene Engagement und Wissen im Bereich Natur- und Umweltschutz noch besser genutzt werden. Der Natur- und Umweltschutz leistet als Expertengremium einen Beitrag zur Beratung von Politik und Verwaltung.

Der Beirat soll die Aktivi­tä­ten der Stadt im Bereich Natur- und Umweltschutz - durchaus auch kritisch - begleiten und seine Anregungen und Einschät­zun­gen in die kom­mu­nale Naturschutzdiskussion einbringen.

 

Beschlussantrag:

 

1)    Der Magistrat stellt über den HBFUA den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge die Einrichtung eines Natur- und Umweltschutzbeirates beschließen.

2)    Dem Beirat sollen je ein Vertreter/eine Vertreterin jeder Fraktion, der Bürgermeister und zwei weitere Stadträte, ein Vertreter der Verwaltung (Bauamt) sowie sechs sachkundige Bürger*innen angehören, die von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden.

3)    Dem Beirat wird Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat eingeräumt.

4)    Der Beirat tagt öffentlich.

5)    Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung dazu bis zur nächsten Ausschussrunde den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Beirat vorzulegen, der Arbeitsweise und Organisation regelt.

 

Vorsorglicher Hilfsantrag: Sollten die Städtischen Gremien neben den von den Fraktionen FW und CDU eingebrachten Energie- und Klimaschutzbeirat, sich nicht zu einem mit diesem Antrag empfohlenen separatem Natur- und Umweltschutzbeirat entschließen, so wird die Kombination dieser beiden Beiräte zu einem Natur-, Umwelt- und Klimaschutzbeirat empfohlen. Die Begründungen würden sich ergänzen. Im Falle eines kombinierten Beirates wird unter 2) empfohlen, anstatt sechs, neun sachkundige Bürger*innen von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.