Betreff
Ortsgerichtswesen hier: Vorschlag für die Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Laubach III
Vorlage
028/2021
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach der Niederlegung von Herrn Reiner Rahn für sein Amt als Ortsgerichtsschöffe, hat uns der Präsident des Amtsgerichtes Gießen mitgeteilt, dass umgehend zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen ist.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Altenhain hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 Herrn Bernd Müller, geb. am 02.01.1953 in Altenhain, wohnhaft in 35321 Laubach-Altenhain, Freienseener Str. 10 a, als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Herrn Bernd Müller gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Bernd Müller, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Altenhain, Freienseener Str. 10 a gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von 5 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.