Begründung:
Nach der Niederlegung von Herrn Reiner Rahn für sein
Amt als Ortsgerichtsschöffe, hat uns der Präsident des Amtsgerichtes Gießen
mitgeteilt, dass umgehend zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person
gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen ist.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Altenhain hat in seiner
Sitzung am 01.06.2021 Herrn Bernd Müller, geb. am 02.01.1953 in Altenhain,
wohnhaft in 35321 Laubach-Altenhain, Freienseener Str. 10 a, als Ortsgerichtsschöffe
vorgeschlagen.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Herrn Bernd Müller gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt
Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag,
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Bernd Müller,
wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Altenhain, Freienseener Str. 10 a gemäß §
7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes
Laubach III für die Dauer von 5 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen,
vor.