Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung "Jugendgerechte Städte und Kommunen im Landkreis"
Vorlage
027/2021
Aktenzeichen
453.03
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Stadt Laubach wurde vom Landkreis Gießen empfohlen eine Kooperationsvereinbarung zum Thema „Jugendgerechte Städte und Kommunen im Landkreis“ abzuschließen. Mit dem Abschluss der Vereinbarung geht die Stadt Laubach keinerlei Verpflichtungen ein, auch nicht in finanzieller Hinsicht. Die Kooperationspartner sind dadurch berechtigt, für geplante Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit, Fördermittel abzurufen.

 

Frau Macht vom Landkreis Gießen wird in der Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschusses über die Vorteile berichten.


Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen mit dem Landkreis Gießen eine Kooperationsvereinbarung „Jugendgerechte Städte und Kommunen im Landkreis“ abzuschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Kooperationsvereinbarung werden der Stadt keine Kosten entstehen. Fördermittel können jedoch bis zu 2.500,00 € pro Projekt beantragt und bezuschusst werden.

 

 

Ökologische Auswirkungen/Risiken:

 

keine

 

 

Operative Auswirkungen/Risiken:

 

Um den Anspruch einer jugendgerechten Stadt zu entsprechen, braucht es die notwendigen Kapazitäten in der Verwaltung. Diese werden kurzfristig durch die geplante Anstellung eines/r Jugendpflegers/in sowie einer weiteren Fachkraft für das neu zu gründende Kinder- und Jugendbüro geschaffen.