Begründung:
Der Stadt Laubach wurde vom Landkreis Gießen empfohlen
eine Kooperationsvereinbarung zum Thema „Jugendgerechte Städte und Kommunen im
Landkreis“ abzuschließen. Mit dem Abschluss der Vereinbarung geht die Stadt
Laubach keinerlei Verpflichtungen ein, auch nicht in finanzieller Hinsicht. Die
Kooperationspartner sind dadurch berechtigt, für geplante Projekte und
Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit, Fördermittel abzurufen.
Frau Macht vom Landkreis Gießen wird in der Sitzung
des Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschusses über die
Vorteile berichten.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur-,
Tourismus- und Sozialausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen mit dem Landkreis Gießen eine Kooperationsvereinbarung
„Jugendgerechte Städte und Kommunen im Landkreis“ abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch
die Kooperationsvereinbarung werden der Stadt keine Kosten entstehen.
Fördermittel können jedoch bis zu 2.500,00 € pro Projekt beantragt und
bezuschusst werden.
Ökologische Auswirkungen/Risiken:
keine
Operative Auswirkungen/Risiken:
Um den Anspruch einer jugendgerechten Stadt zu
entsprechen, braucht es die notwendigen Kapazitäten in der Verwaltung. Diese
werden kurzfristig durch die geplante Anstellung eines/r Jugendpflegers/in
sowie einer weiteren Fachkraft für das neu zu gründende Kinder- und Jugendbüro
geschaffen.