Begründung:
Durch die Schließung der Kindergärten aufgrund der
Corona-Pandemie ist die Verpflichtung zur Zahlung der Kitagebühren nicht
entfallen. Mit der Aussetzung der Zahlung der Kitagebühren sollen die Eltern
entlastet werden, da ja eine Betreuung der Kinder nicht stattfindet.
Unabhängig von der Schließung der Kindergärten fallen
weiterhin Betriebskosten an. Da das Oberhessische Diakoniezentrum sowie der
NaturKINDERgarten Seenbachtal e.V. die Kindergärten für die Stadt Laubach
betreiben, erklärt die Stadt Laubach ausdrücklich die Übernahme der
Betriebskosten. Über hierbei ggf. mögliche Personaleinsparungen zur
Kostenreduzierung entscheiden die beiden Träger in eigener Zuständigkeit.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt den Antrag über den Haupt-, Bau-,
Finanz- und Umweltausschuss die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Aufgrund der anhaltenden „Corona-Pandemie“ wird
beschlossen
- für den Zeitraum von März –
Juni 2021, in dem die Kindergärten geschlossen bleiben, die Kitagebühren zu
erlassen
- für den Zeitraum von Mai –
Juni 2021 für die Kinder in der Notfallbetreuung die Hälfte der Kitagebühren
zu erlassen
- die Weiterfinanzierung des
Betriebskostenzuschusses wird während der Schließungszeit von März bis
Juni gegenüber den Träger der Kindertageseinrichtungen zugesagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
entstehenden monatlichen Kosten sind derzeit nicht exakt ermittelbar, werden
jedoch monatlich maximal rund 15.000,- € betragen.
Der
Landeszuschuss für die Kitas in 2021 wird in voller Höhe ausbezahlt.
Desweiteren hat der RP Kassel uns mit Bescheid vom 27.04.2021 mitgeteilt, dass
der Stadt Laubach eine Zuweisung in Höhe von 48.726,54 € für die Gebührenausfälle
in der Kinderbetreuung aus dem Sondervermögen „Hessen gute Zukunft sichern“,
für den Zeitraum März – Juni 2021, zur Verfügung gestellt werden. Für die monatlichen
Betriebskosten steht der reguläre HH-Ansatz zur Verfügung.