Betreff
Erlaß von KiTa-Gebühren sowie Zahlung des Betriebskostenzuschusses
Vorlage
016/2021
Aktenzeichen
049.417
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Durch die Schließung der Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verpflichtung zur Zahlung der Kitagebühren nicht entfallen. Mit der Aussetzung der Zahlung der Kitagebühren sollen die Eltern entlastet werden, da ja eine Betreuung der Kinder nicht stattfindet.

Unabhängig von der Schließung der Kindergärten fallen weiterhin Betriebskosten an. Da das Oberhessische Diakoniezentrum sowie der NaturKINDERgarten Seenbachtal e.V. die Kindergärten für die Stadt Laubach betreiben, erklärt die Stadt Laubach ausdrücklich die Übernahme der Betriebskosten. Über hierbei ggf. mögliche Personaleinsparungen zur Kostenreduzierung entscheiden die beiden Träger in eigener Zuständigkeit.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt den Antrag über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Aufgrund der anhaltenden „Corona-Pandemie“ wird beschlossen

 

  1. für den Zeitraum von März – Juni 2021, in dem die Kindergärten geschlossen bleiben, die Kitagebühren zu erlassen
  2. für den Zeitraum von Mai – Juni 2021 für die Kinder in der Notfallbetreuung die Hälfte der Kitagebühren zu erlassen
  3. die Weiterfinanzierung des Betriebskostenzuschusses wird während der Schließungszeit von März bis Juni gegenüber den Träger der Kindertageseinrichtungen zugesagt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die entstehenden monatlichen Kosten sind derzeit nicht exakt ermittelbar, werden jedoch monatlich maximal rund 15.000,- € betragen.

Der Landeszuschuss für die Kitas in 2021 wird in voller Höhe ausbezahlt. Desweiteren hat der RP Kassel uns mit Bescheid vom 27.04.2021 mitgeteilt, dass der Stadt Laubach eine Zuweisung in Höhe von 48.726,54 € für die Gebührenausfälle in der Kinderbetreuung aus dem Sondervermögen „Hessen gute Zukunft sichern“, für den Zeitraum März – Juni 2021, zur Verfügung gestellt werden. Für die monatlichen Betriebskosten steht der reguläre HH-Ansatz zur Verfügung.