hier: Neuwahl einer Schiedsamtsstellvertreterin
Begründung:
Nach Wegzug des stellvertretenden Schiedsmannes, Herrn
Peter Klug, von Laubach sind die Voraussetzungen zur Bekleidung des Amtes nicht
mehr gegeben. Es ist daher erforderlich eine Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung
unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HschAG) sowie
der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften vorzunehmen.
Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl
erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.
Für die Neubesetzung dieses Amtes hat sich, nach einer
erfolgten Ausschreibung im Amtl. Mitteilungsblatt der Stadt Laubach, Frau
Tjalda Hessling beworben.
Das nach VV zu § 4 Hess. Schiedsamtsgesetz
durchzuführende Anhörverfahren ist erfolgt. Es sind keine Gründe bekannt, die
einem positiven Ausgang entgegenstehen würden.
Es wird gebeten, wie beantragt, zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt, Frau Tjalda Hessling, geb. am 09. Mai 1969 in Düsseldorf,
wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Freienseen, Rinnstraße 44, für die Dauer
von fünf Jahren zur Schiedsamtsstellvertreterin der Stadt Laubach zu wählen.