Betreff
Schiedsamtsbezirk Laubach
hier: Neuwahl einer Schiedsamtsstellvertreterin
Vorlage
015/2021
Aktenzeichen
084.91
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach Wegzug des stellvertretenden Schiedsmannes, Herrn Peter Klug, von Laubach sind die Voraussetzungen zur Bekleidung des Amtes nicht mehr gegeben. Es ist daher erforderlich eine Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HschAG) sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften vorzunehmen.

 

Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.

 

Für die Neubesetzung dieses Amtes hat sich, nach einer erfolgten Ausschreibung im Amtl. Mitteilungsblatt der Stadt Laubach, Frau Tjalda Hessling beworben.

 

Das nach VV zu § 4 Hess. Schiedsamtsgesetz durchzuführende Anhörverfahren ist erfolgt. Es sind keine Gründe bekannt, die einem positiven Ausgang entgegenstehen würden.

 

Es wird gebeten, wie beantragt, zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, Frau Tjalda Hessling, geb. am 09. Mai 1969 in Düsseldorf, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Freienseen, Rinnstraße 44, für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsamtsstellvertreterin der Stadt Laubach zu wählen.