Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten
Vorlage
014/2021
Aktenzeichen
855.01
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach das Land Hessen –Straßen- und Verkehrsbehörde-, zum Ausgleich der 3 vorgenannten Bauprojekte zu verkaufen. Die dingliche Sicherung der Ökopunkte wird im Grundbuch der Stadt Laubach gefordert.

 

Der Eintragungstext für Projekt „Knotenpunkt Rabenau/Odenhausen“ lautet wie folgt:

 

„Das Land Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung) einschließlich der von ihm zur Erfüllung beauftragte Personen sind berechtigt, für das Straßenbauprojekt „L3126 -Knotenpunkt Rabenau/Odenhausen“ eine Kompensationsmaßnahme (Fläche 3; Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1 teilweise) auf den Grundstücken zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren. Der jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.“

 

 

Der Eintragungstext für Projekt „L3451 RGW Wetzlar/Dudenhofen – Gießen/Allendorf“ lautet wie folgt:

 

„Das Land Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung) einschließlich der von ihm zur Erfüllung beauftragte Personen sind berechtigt, für das Straßenbauprojekt „L3451 RGW Wetzlar/Dudenhofen – Gießen/Allendorf“ eine Kompensationsmaßnahme (Fläche 3; Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1 teilweise) auf den Grundstücken zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren. Der jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.“

 

 

Der Eintragungstext für Projekt „L128 Buseck/Alten-Buseck – Buseck/Großen-Buseck“ lautet wie folgt:

 

 

„Das Land Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung) einschließlich der von ihm zur Erfüllung beauftragte Personen sind berechtigt, für das Straßenbauprojekt „L3128 Buseck/Alten-Buseck – Buseck/Großen-Buseck eine Kompensationsmaßnahme (Fläche 2, Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1 teilweise; Fläche 3; Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1 teilweise, Fläche 4, Gemarkung Freienseen, Flur 2, Flurstück 91 teilweise und Fläche 15; Gemarkung Ruppertsburg, Flur 8, Flurstück 1 teilweise) auf den Grundstücken zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren. Der jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.“

 

 

Für die Maßnahmen werden 409.198 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,40 € pro Punkt realisiert.

 

Für die Öko-Flächen 2, 4 und 15 gibt es bereits Eintragungen von Grunddienstbarkeit.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

In seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 409.198 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme

 

a)     L3126 – Knotenpunkt Rabenau/Odenhausen mit 102.598 Ökopunkten

 

aus der Ökopunktefläche 3; Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1 teilweise

 

 

b)     L3451 – RGW Wetzlar/Dudenhofen – Gießen/Allendorf mit 182.100 Ökopunkten

 

aus der Ökopunktefläche 3; Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1 teilweise

 

 

c)     L3128 – Buseck/Alten-Buseck – Buseck/Großen-Buseck mit 124.500 Ökopunkten aus

 

1)    der Ökopunktefläche 2, Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1 teilweise

2)    der Ökopunktefläche 3; Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1 teilweise

3)    der Ökopunktefläche 4, Gemarkung Freienseen, Flur 2, Flurstück 91 teilweise

4)    der Ökopunktefläche 15, Gemarkung Ruppertsburg, Flur 8, Flurstück 1 teilweise

 

zugunsten des Landes Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung) zu.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei dem Verkauf von 409.198 Ökopunkten zu 0,40 € Netto/Ökopunkt werden Einnahmen von 163.679,20 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% der Nettosumme; d.h. der Betrag reduziert sich um 9.820,75 € auf 153.858,45 €.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

Isolde Hanak

1. Stadträtin

 

Anlagen:

 

Kartenauszüge

Gutachten ÖP-Flächen Dr. Dietz