Bebauungsplan "An der Leimenkaute"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- räumlicher Geltungsbereich und städtebauliche Zielsetzung
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
- Keine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB
Begründung:
Auf der rückwärtigen Grundstücksfläche des Anwesens
„Grünberger Straße 24“ (Flurstück 300/1) ist durch den/die Eigentümer die
ergänzende Errichtung eines Einfamilienhauses beabsichtigt.
Da dieses Vorhaben auf
Grundlage der Bestimmungen des § 34 BauGB nicht zugelassen werden kann (u.a. da
der in Rede stehende Grundstücksteil nicht erschlossen) ist, bedarf es der
Aufstellung eines kleinflächigen Bebauungsplan - worum der Vorhabenträger die
Stadt Laubach ersucht hat.
Die Zuwegung zum
südwestlichen (rückwärtigen) Grundstücksteil sowie die Führung von Ver- und
Entsorgungsleitungen erfolgt aus/ in Richtung Nordosten, d.h. von bzw. zur
Grünberger Straße. Entsprechendes ist privatrechtlich zu regeln.
Die
Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie für die Herstellung
notwendiger (privater) Erschließungsanlagen sind in vollem Umfang durch die
Bauherrnschaft zu tragen. Für die Stadt Laubach entstehen keine Kosten.
Die
Modalitäten zur Kostenträgerschaft sowie zur Herstellung notwendiger
Erschließungsanlagen werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der
Bauherrnschaft und der Stadt Laubach festgelegt.
Zur Deckung des örtlichen Eigenbedarfs an
Wohnbauflächen kann dem privaten Ansinnen durch Aufstellung eines
Bebauungsplanes Rechnung getragen werden.
Es ergibt sich eine geringe
bauliche Verdichtung im Bereich einer seit Langem bebauten Grundstücksfläche.
Damit hat das Vorhaben keine konkurrierenden Auswirkungen auf die
Innenentwicklung der Stadt und steht dem IKEK-Prozess nicht entgegenstehen.
Mit der gegebenen
Lagesituation und den sonstigen Rahmenbedingungen kann die Aufstellung des
Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
erfolgen.
Beschlussantrag:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gem. §
2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Leimenkaute“ im
Stadtteil Lauter
(2) Der
vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer
Gesamtfläche von ca. 1.296 m2 ausschließlich das Flurstücke 300/1 in
der Flur 1 der Gemarkung Lauter.
Lage und vorläufige
Abgrenzung des Plangebietes sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
(3) Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die
ergänzende Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich des
Anwesens Grünberger Straße 24 (Flst. 300/1) geschaffen werden.
Im
Rahmen einer städtebaulichen Vereinbarung (Erschließungsvertrag) sind die
technischen und rechtlichen Aspekte der Erschließung sowie die
Kostenträgerschaft verbindlich zu regeln und festzulegen.
(4) Der
Bebauungsplan dient innerhalb des Siedlungsverbandes von Lauter der
Nachverdichtung durch eine ergänzende Nutzung der bereits bebauten
Grundstücksfläche.
Es bestehen keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungsziele und die Schutzzwecke von FFH-
und/oder Vogelschutzgebieten („Natura 2000“) beeinträchtigt werden.
Da nach aktuellem
Kenntnisstand die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die
Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §
13a BauGB.
Gemäß § 13a (2) und § 13
(3) BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.
(5) Die
Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13
Abs. 2 und 3 BauGB.
(6) Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Stadt Laubach entstehen gemäß den vorstehenden
Ausführungen keine Kosten.
Vor dem Hintergrund dessen wird die vorstehende
Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
Übersichtskarten:
Lage und vorläufige
Abgrenzung des Plangebietes (ohne Maßstab)