Begründung:
Der
Stadt Laubach obliegt als juristischer Person des öffentlichen Rechts eine
besondere Verantwortung in der Verwaltung öffentlicher Gelder. Die
Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Dabei hat sie
finanzielle Risiken zu minimieren.
Einlagen von Kommunen
werden bereits seit dem 1. Oktober 2017 nicht mehr vom freiwilligen
Einlagensicherungsfonds bei Privatbanken geschützt. Mit dem Wegfall des
Bestandsschutzes sind die Einlagen bei Privatbanken zwar unsicherer geworden, sie
sind aber nicht als spekulativ zu bezeichnen.
Die Einlagesicherungsinstrumente
der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsbanken bieten ebenfalls
keinen Schutz für die Einlagen der öffentlichen Hand. Gleichwohl besteht hier
durch die Institutssicherung ein geringeres Risiko.
Am
29.05.2018 hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport neue Hinweise
zu Geldanlagen und Einlagesicherung erlassen. In Nr. 13 der Hinweise wird
festgelegt, dass Kommunen vor der Geldanlage Anlagerichtlinien zu erlassen
haben.
In
der 1. Änderung der Richtlinie für die Geldanlage der Stadt Laubach geht es
hauptsächlich um die Anpassung der Ratings für die Banken. Änderungen sind rot
markiert.
Diese
Anlagerichtlinie ist zwingend von der Stadtverordnetenversammlung zu
beschließen.
Die
Anlagerichtlinie unterliegt nach Nr. 16 der Hinweise zwar keiner
Genehmigungspflicht, allerdings ist sie der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu
geben.
Um
Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
- 1. Änderung der Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Laubach