Betreff
Beschluss über die Gültigkeit der Wahl
a) zur Stadtverordnetenversammlung
b) zum Ortsbeirat Laubach
c) zum Ortsbeirat Münster
d) zum Ortsbeirat Wetterfeld
e) zum Ortsbeirat Freienseen f) zum Ortsbeirat Gonterskirchen g) zum Ortsbeirat Ruppertsburg h) zum Ortsbeirat Altenhain
Vorlage
004/2021
Aktenzeichen
062.30
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Laubach hat in seiner Sitzung am 15.01.2021 die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten im Wahlkreis Laubach geprüft und einstimmig entschieden, folgende Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 14.03.2021 zuzulassen:

 

Wahlvorschlag Liste 1               Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

Wahlvorschlag Liste 2               BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE

Wahlvorschlag Liste 3               Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

Wahlvorschlag Liste 5               Freie Demokratische Partei, FDP

Wahlvorschlag Liste 7               Freie Wählergemeinschaft, FW

Wahlvorschlag Liste 8               Freie Bürgerliste Laubach, FBLL

Wahlvorschlag Liste 9               Bürger für Laubach, BfL

 

 

Während für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung alle oben genannten Parteien und Wählergruppen entsprechende Wahlvorschläge eingereicht hatten, lagen für die Ortsbeiratswahlen folgende Wahlvorschläge vor, die der Wahlausschuss zugelassen hat.

 

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

(für Laubach, Wetterfeld, Freienseen, Ruppertsburg)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE

(für Laubach, Münster)

 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

(für Laubach, Münster, Wetterfeld, Freienseen)

Freie Demokratische Partei, FDP

(für Laubach)

 

Freie Wählergemeinschaft, FW

(für Laubach, Münster, Wetterfeld, Freienseen, Ruppertsburg)

Freie Jungwähler, FJW

(für Kernstadt Laubach)

Bürger für Laubach, BfL

(für Kernstadt Laubach)

 

Bürgerliste Altenhain, BLA

 

(für Altenhain)

 

Gemeinsame Liste Gonterskirchen, GLG

 

(für Gonterskirchen)

 

 

Der Wahlausschuss der Stadt Laubach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2021 die Wahlunterlagen für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten für Laubach, Münster, Wetterfeld, Freienseen, Gonterskirchen, Ruppertsburg und Altenhain anhand der Wahlniederschriften der Wahlvorstände überprüft und keine Mängel oder Beanstandungen festgestellt. Der Wahlausschuss hat daher das endgültige Wahlergebnis und die folgende Sitzverteilung festgestellt.

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl am 14.03.2021 ergibt sich für die Stadtverordnetenversammlung folgende Sitzverteilung:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU                  7 Sitze

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE                                        4 Sitze

Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD                        6 Sitze

Freie Demokratische Partei, FDP                                              2 Sitz

Freie Wähler, FW                                                                    9 Sitze

Freie Bürgerliste Laubach, FBLL                                               2 Sitze

Bürger für Laubach, BfL                                                                       1 Sitze

 

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl am 14.03.2021 ergibt sich für die Ortsbeiräte folgende Sitzverteilung:

 

Ortsbeirat Laubach:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU                  1 Sitze

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; GRÜNE                                        1 Sitz

Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD                        2 Sitz

Freie Demokratische Partei, FDP                                              1 Sitze

Freie Wähler, FW                                                                     3 Sitze

Bürger für Laubach, BfL                                                                       0 Sitz

Freie Jungwähler, FJW                                                            1 Sitz

 

 

Ortsbeirat Münster:

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE                                        1 Sitz

Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD                        5 Sitze

Freie Wähler, FW                                                                     3 Sitze

 

Ortsbeirat Wetterfeld:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU                  3 Sitze

Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD                        3 Sitze

Freie Wähler, FW                                                                     3 Sitze

 

Ortsbeirat Freienseen:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU                  1 Sitz

Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD                        3 Sitze

Freie Wähler, FW                                                                     5 Sitze

 

Ortsbeirat Gonterskirchen:

 

Gemeinsame Liste Gonterskirchen, GLG                                   9 Sitze

 

Ortsbeirat Ruppertsburg:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU                  5 Sitze

Freie Wähler, FW                                                                     3 Sitze

 

Ortsbeirat Altenhain:

 

Bürgerliste Altenhain, BLA                                                        9 Sitze

 

 

 

Die Bekanntgabe des amtlich festgestellten Wahlergebnisses erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Laubach Nr. 13 vom 31.03.2021.

 

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Diese Frist endete am 14.04.2021.

 

Eine Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahlen hat unabhängig davon zu erfolgen, ob tatsächlich Einsprüche vorliegen. Einsprüche sind nur dann zulässig, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift du beim Walleiter eingereicht wurden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Der Einspruch in dem nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht wird ist nur zulässig, wenn in eins von einhundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen. Paragraph 26 KWG regelt abschließend, bei welchen Fallgruppen eine Ungültigkeit der Fall vorliegt und inwiefern sich die Ungültigkeit auf die Wahl auswirkt. Da keiner der dort unter Nummer 1-3 genannten Fälle vorliegt, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

Es wird daher gebeten, die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten im Ergebnis der Kommunalwahl am 14.03.2021 gemäß § 26 KWG zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)        Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im Wahlkreis Laubach

aa)       Einspruch gegen die Wahl

 

Gegen die Bekanntmachung über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.

 

bb)       Gültigkeit der Wahl

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 14.03.2021 stattgefundenen Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach.

 

b)        Wahl zu dem Ortsbeirat Kernstadt Laubach

aa)       Einspruch gegen die Wahl

 

Gegen die Bekanntmachung über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.

 

bb)       Gültigkeit der Wahl

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 14.03.2021 stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat der Kernstadt Laubach.

 

c)        Wahl zu dem Ortsbeirat Münster

aa)       Einspruch gegen die Wahl

 

Gegen die Bekanntmachung über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.

 

bb)       Gültigkeit der Wahl

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 14.03.2021 stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Münster.

 

d)        Wahl zu dem Ortsbeirat Wetterfeld

aa)       Einspruch gegen die Wahl

 

Gegen die Bekanntmachung über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.

 

bb)       Gültigkeit der Wahl

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 14.03.2021 stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Wetterfeld.

 

e)        Wahl zu dem Ortsbeirat Freienseen

aa)       Einspruch gegen die Wahl

 

Gegen die Bekanntmachung über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.

 

bb)       Gültigkeit der Wahl

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 14.03.2021 stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Freienseen.

 

f)         Wahl zu dem Ortsbeirat Gonterskirchen

aa)       Einspruch gegen die Wahl

 

Gegen die Bekanntmachung über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.

 

bb)       Gültigkeit der Wahl

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 14.03.2021 stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Gonterskirchen.

 

g)        Wahl zu dem Ortsbeirat Ruppertsburg

aa)       Einspruch gegen die Wahl

 

Gegen die Bekanntmachung über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.

 

bb)       Gültigkeit der Wahl

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 14.03.2021 stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Ruppertsburg.

 

h)        Wahl zu dem Ortsbeirat Altenhain

aa)       Einspruch gegen die Wahl

 

Gegen die Bekanntmachung über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.

 

bb)       Gültigkeit der Wahl

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 14.03.2021 stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Altenhain.