Begründung:
Nach § 6 Absatz 2 der Satzung der ekom21 - KGRZ Hessen
wählen die Vertretungskörperschaften der Mitgleider für die Dauer ihrer
Amtszeit sowohl Vertreter/-in als auch Stellvertreter/-in für die
Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Matthias
Meyer und als Stellvertreter Herrn Oberamtsrat Andreas Stuff, zu wählen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
wählt gem. § 6 Abs. 2 der Satzung der ekom21 - KGRZ Hessen, bis zum Ende der Wahlzeit für die
Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen
a.
Als Vertreter
Herrn Bürgermeister Matthias Meyer
b.
Als dessen
Stellvertreter Herrn Oberamtsrat Andreas Stuff
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen:
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