Begründung:
Von
den insgesamt entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das
Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 1.258.376,36 € wurden 58,11 € durch den
Bürgermeister, 12.755,42 € durch den Magistrat, 763.000,00 € durch den HBFA
und 482.562,83 € durch die
Stadtverordnetenversammlung genehmigt.
Gem.
§ 100 Abs. 1 Satz 3 HGO ist die Stadtverordnetenversammlung über die in
Zuständigkeit des Magistrates bzw. des Bürgermeisters gefassten Genehmigungen
zu informieren. Hierüber ist der Revision im Rahmen des Jahresabschlusses 2020
ein Nachweis zu erbringen.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach gibt der Stadtverordnetenversammlung gem. § 100
Abs. 1 Satz 3 die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr
2020 in Höhe von insgesamt 1.258.376,36 € zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Alle
im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
durch Einsparung an anderer Stelle bzw. durch Mehreinnahmen gedeckt.
Anlagen:
Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben 2020