hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- räumlicher Geltungsbereich und städtebauliche Zielsetzung
- Bauleitplanverfahren mit Umweltprüfung
- Sicherung der Planung (Veränderungssperre)
Beschlussantrag:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gem. §
2 (1) BauGB die Aufstellung eines 3. Änderungsplanes zum
Bebauungsplan „An der Geisenwiese - In der Aue“ in der Kernstadt Laubach.
(2) Der
vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, 2. Änderung umfasst
mit einer Gesamtfläche von ca. 7,5 ha die Flurstücke
65/2, 68, 69, 70/5 (jeweils vollständig) sowie 60/1, 60/4, 61, 62, 64/1 66, 67
und 71 (jeweils teilweise) in der Flur 6 der Gemarkung Laubach.
Lage und vorläufige
Abgrenzung des Plangebietes sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
(3) Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neukonzipierung der inneren
Erschließung der Gewebeflächen (u.a. Verzicht auf die bislang festgesetzte
verkehrliche Verbindung an die Industrieflächen südlich der Wetter/
Friedel-Münch-Straße) sowie eine teilflächig differenzierte Neufestsetzung der
Art der baulichen Nutzung unter Anpassung an die aktuellen Erfordernisse und
der Nachfragesituation. Die Festsetzungen zur überbaubaren Fläche (Baugrenzen)
und zum Maß der baulichen Nutzung sind demgemäß gleichfalls anzupassen.
(4) Die
Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB.
Für die Belange des
Umweltschutzes ist gemäß § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen.
(5) Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
(6) Zur Sicherung der Planung ist nach § 14 (1) BauGB
für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes (3. Änderung) eine
Veränderungssperre zu beschließen.
Um Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
Lageplan und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes