hier: Vorschlag für die Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Laubach I
Begründung:
Mit
Schreiben vom 18.11.2020 hat der Präsident des Amtsgerichtes Gießen mitgeteilt,
dass Herr Klug aufgrund der Verlegung seines 1. Wohnsitzes von Laubach nach
Flieden ein/e neue/r Ortsgerichtsvorsteher/in zu wählen ist. Gem. § 8 Abs. II
OGG können Ortsgerichtsmitglieder nicht Personen sein, die Ihren Wohnsitz nicht
oder nicht mehr im Bezirk des Ortsgerichtes haben, so dass seine Amtszeit
eigentlich jetzt endet. Daher ist umgehend zur Neubesetzung dieses Amtes eine
geeignete Person vorzuschlagen. Wegen der aktuellen Vakanz der Stelle des
Ortsgerichtes wurde Herr Klug bis zur Neuwahl bzw. Ernennung eines
Nachfolgers/Nachfolgerin vom Amtsgericht für diese Tätigkeit weiter
verpflichtet.
Gemäß
§ 7 Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die
Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind.
Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann
durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Die
persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung von Herrn Matthias Meyer gemäß §
8 OGG werden von ihm erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Matthias Meyer gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Besetzung des
Amtes des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach I dem Präsidenten
des Amtsgerichtes vor.