Betreff
Ortsgerichtswesen,
hier: Vorschlag für die Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Laubach I
Vorlage
657/2021
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

 

Mit Schreiben vom 18.11.2020 hat der Präsident des Amtsgerichtes Gießen mitgeteilt, dass Herr Klug aufgrund der Verlegung seines 1. Wohnsitzes von Laubach nach Flieden ein/e neue/r Ortsgerichtsvorsteher/in zu wählen ist. Gem. § 8 Abs. II OGG können Ortsgerichtsmitglieder nicht Personen sein, die Ihren Wohnsitz nicht oder nicht mehr im Bezirk des Ortsgerichtes haben, so dass seine Amtszeit eigentlich jetzt endet. Daher ist umgehend zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person vorzuschlagen. Wegen der aktuellen Vakanz der Stelle des Ortsgerichtes wurde Herr Klug bis zur Neuwahl bzw. Ernennung eines Nachfolgers/Nachfolgerin vom Amtsgericht für diese Tätigkeit weiter verpflichtet.

Gemäß § 7 Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung von Herrn Matthias Meyer gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.

 

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Matthias Meyer gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Besetzung des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach I dem Präsidenten des Amtsgerichtes vor.