Begründung:
Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem
Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach das Land Hessen –Straßen- und
Verkehrsbehörde-, zum Ausgleich des Bauprojektes „L3125 Radweg Ebsdorfergrund“
zu verkaufen. Die dingliche Sicherung der Ökopunkte wird im Grundbuch der Stadt
Laubach gefordert.
Der Eintragungstext lautet wie folgt:
„Das
Land Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung) einschließlich der von ihm zur
Erfüllung beauftragte Personen sind berechtigt, für das Straßenbauprojekt
„L3125 – Radweg Ebsdorfergrund Beltershausen - Marburg“ eine
Kompensationsmaßnahme (Fläche 19; Gemarkung Wetterfeld, Flur 8, Flurstück 65
teilweise und Fläche 20; Gemarkung Laubach, Flur 9 Flurstück 1/1 teilweise
sowie Gemarkung Ruppertsburg, Flur 4, Flurstück 52/2) auf den Grundstücken zu
verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten
oder zu befahren. Der jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen,
die geeignet sind, Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.“
Für die Maßnahme werden 503.500 Ökopunkte mit einem
Nettokaufpreis von 0,40 € pro Punkt realisiert.
Für diese Fläche 18 gibt es bereits eine Eintragung
der Grunddienstbarkeit.
Beschlussantrag:
In seiner Funktion als Vorsitzender der
Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51
Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 503.500 Ökopunkten für die
Ausgleichsmaßnahme „L3125 - Radweg Ebsdorfergrund“ aus der
a)
Ökopunktefläche
19 –Wiederherstellung von Amphibiengewässern im Steinbruch Am Wetterhorst-;
Gemarkung Wetterfeld, Flur 8, Flurstück 65 teilweise,
b)
Ökopunktefläche
20 –Umwandlung von Fichtenbeständen am Horloffufer-; Gemarkung Ruppertsburg,
Flur 4, Flurstück 52/2 teilweise, und Gemarkung Laubach, Flur 9, Flurstück 1/1
teilweise,
c)
Ökopunktefläche
18; Gemarkung Laubach, Flur 9, Flurstück 1/1 teilweise
zugunsten des Landes Hessen (Straßen- und
Verkehrsverwaltung) zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
dem Verkauf von 503.500 Ökopunkten zu 0,40 € Netto/Ökopunkt werden Einnahmen
von 201.400,00 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung
erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% der Nettosumme;
d.h. der Betrag reduziert sich um 12.084,00 € auf 189.316,00 €.
Um Zustimmung wird gebeten.