Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Stichwahl der Direktwahl des Bürgermeisters der Stadt Laubach am 20.12.2020
Vorlage
649/2021
Aktenzeichen
062.35
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gegen die Gültigkeit einer Wahl kann nach § 49 KWG i.V.m. § 25 KWG jede/r Wahlberechtigte und jede/Bewerberin/jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch beim Wahlleiter einlegen.

 

Die Sitzung des Wahlausschusses über die Beschlussfassung zur Gültigkeit der Wahl fand am 21.12.2020 statt. Es haben sich keine Einsprüche ergeben.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Stichwahlergebnisses erfolgte am 30.12.2020 im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Laubach. Innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen sind keine Widersprüche gegen die Stichwahl der Direktwahl des Bürgermeisters eingegangen. Die Wahl ist daher nach den Bestimmungen des KWG für gültig zu erklären.

 

Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. § 58 KWO öffentlich bekanntzumachen.

Beschlussantrag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Stichwahl der Direktwahl des Bürgermeisters der Stadt Laubach am 20.12.2020 gem. § 50 Kommunalwahlgesetz (KWG) u. § 74 Kommunalwahlordnung (KWO) für gültig zu erklären.