hier: 5. Änderung der Entgeltordnung für den RuheForst Vogelsberg und Buchwald
Begründung:
Mit der beigefügten
Änderungssatzung der Entgeltordnung für den RuheForst Vogelsberg und Buchwald
trägt die Verwaltung dem sich ändernden Aufwand ausreichend Rechnung.
Die letzte Anpassung fand zum 01. Januar 2016 statt.
Zwischenzeitlich ist der
Pflege- und Erhaltungsaufwand nicht zuletzt durch die
klimatischen Veränderungen erheblich größer geworden. Auch sind die sonstigen
Kosten gestiegen. Eine Verschlechterung der Wettbewerbssituation ist nicht zu
erwarten. Sämtliche Anbieter von Waldbestattungen haben mit den gleichen
Problemen zu kämpfen. Durch die moderate Anpassung sind auch die neuen Entgelte
wettbewerbsfähig.
Es wird gebeten, wie
vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über
den Haupt- und Finanzausschuss nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte
5.
Änderungssatzung der Entgeltordnung für den RuheForst Vogelsberg und
Buchwald.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Änderung der Entgeltordnung
sind zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
Anlagen:
5. Änderung der
Entgeltordnung RuheForst