Betreff
Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
hier: Budget 14 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“
Vorlage
636/2020
Aktenzeichen
902.23
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Naturkindergarten Seenbachtal e.V. hat am 03.08.2020 von der Stadt Laubach eine Zahlung in Höhe von 31.122,00 € erhalten. Dieser Betrag setzt sich aus Folgenden Zahlen zusammen. Zum einen aus dem kommunalen Zuschuss in Höhe von 21.600,00 € und zum anderen aus den Landesfördermitteln für Elterngeldbefreiung in Höhe von 9.522,00 €. Eine weitere Zahlung in Höhe von 20.478,00 € wurde am 13.11.2020 ausgezahlt. Diese Zahlung setzt sich ebenfalls aus zwei Positionen zusammen. Zum einen aus dem kommunalen Zuschuss in Höhe von 14.400,00 € und zum anderen aus den Landesfördermitteln für Elterngeldbefreiung in Höhe von 6.348,00 €.

 

Hiervon unberührt wurde am 07.07.2020 eine Zahlung an das Oberhess. Diakoniezentrum Johann-Friedrich-Stift, als Landesförderung geleistet. Diese Zahlung müsste jedoch wieder rein formell anteilig zurückgefordert werden. Nach Rücksprache mit Herrn Klein, Geschäftsführer des Oberhess. Diakoniezentrums Johann-Friedrich-Stift, wird auf diese Rückforderung verzichtet, da wir ansonsten diesen Betrag bei der jährlichen Abrechnung wieder nachzahlen müssten. Somit wird die Endabrechnung sich um diesen Betrag reduzieren.

 

Für die Zukunft wurde folgende Abmachung getroffen. Die Landesfördermittel werden an die Stadt Laubach ausgezahlt. Anschließend erfolgte eine verhältnismäßige Verteilung nach der jeweils gültigen Betriebserlaubnis und somit nach den in der Betriebserlaubnis angegebenen Plätzen, nicht nach dem tatsächlichen Belegungsgrad.

 

Weiterhin wurde u. a. in diesem Haushaltsjahr der Kindergarten in Wetterfeld erweitert. Hierzu wurde ein Container zur Überbrückung benötigt. Diese Kosten belaufen sich auf 11.658,15 €.

 

Bei der Planung im letzten Jahr, wurde dieser Punkt und auch die Förderung des Naturkindergartens Seenbachtal e.V.  nicht berücksichtigt, sodass das Budget aktuell um 56.681,90 € überschritten ist. Hierzu kommen noch die Aufwendungen für den Monat Dezember 2020 wie beispielsweise den Einsatz der Kindergartenbusse.

 

Aufgrund der Überschreitung der in § 8 der Haushaltssatzung geregelten Erheblichkeitsgrenze ist gem. § 100 HGO die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Leistung der außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt gem. § 100 HGO der außerplanmäßigen Ausgabe im Budget 14 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“ in Höhe von 65.000,00 € zu.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 65.000,00 € werden nach Rücksprache mit der Personalabteilung über das Budget 90 „Personal“ gedeckt.

 

 

Anlagen:

 

Budgetauswertung