hier: Budget 14 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“
Begründung:
Der Naturkindergarten
Seenbachtal e.V. hat am 03.08.2020 von der Stadt Laubach eine Zahlung in Höhe
von 31.122,00 € erhalten. Dieser Betrag setzt sich aus Folgenden Zahlen
zusammen. Zum einen aus dem kommunalen Zuschuss in Höhe von 21.600,00 € und zum
anderen aus den Landesfördermitteln für Elterngeldbefreiung in Höhe von
9.522,00 €. Eine weitere Zahlung in Höhe von 20.478,00 € wurde am 13.11.2020
ausgezahlt. Diese Zahlung setzt sich ebenfalls aus zwei Positionen zusammen.
Zum einen aus dem kommunalen Zuschuss in Höhe von 14.400,00 € und zum anderen
aus den Landesfördermitteln für Elterngeldbefreiung in Höhe von 6.348,00 €.
Hiervon unberührt wurde am
07.07.2020 eine Zahlung an das Oberhess. Diakoniezentrum
Johann-Friedrich-Stift, als Landesförderung geleistet. Diese Zahlung müsste
jedoch wieder rein formell anteilig zurückgefordert werden. Nach Rücksprache
mit Herrn Klein, Geschäftsführer des Oberhess. Diakoniezentrums
Johann-Friedrich-Stift, wird auf diese Rückforderung verzichtet, da wir
ansonsten diesen Betrag bei der jährlichen Abrechnung wieder nachzahlen
müssten. Somit wird die Endabrechnung sich um diesen Betrag reduzieren.
Für die Zukunft wurde
folgende Abmachung getroffen. Die Landesfördermittel werden an die Stadt
Laubach ausgezahlt. Anschließend erfolgte eine verhältnismäßige Verteilung nach
der jeweils gültigen Betriebserlaubnis und somit nach den in der
Betriebserlaubnis angegebenen Plätzen, nicht nach dem tatsächlichen
Belegungsgrad.
Weiterhin wurde u. a. in
diesem Haushaltsjahr der Kindergarten in Wetterfeld erweitert. Hierzu wurde ein
Container zur Überbrückung benötigt. Diese Kosten belaufen sich auf 11.658,15
€.
Bei der Planung im letzten
Jahr, wurde dieser Punkt und auch die Förderung des Naturkindergartens
Seenbachtal e.V. nicht berücksichtigt,
sodass das Budget aktuell um 56.681,90 € überschritten ist. Hierzu kommen noch
die Aufwendungen für den Monat Dezember 2020 wie beispielsweise den Einsatz der
Kindergartenbusse.
Aufgrund der Überschreitung
der in § 8 der Haushaltssatzung geregelten Erheblichkeitsgrenze ist gem. § 100
HGO die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Leistung der
außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt
Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt gem. § 100 HGO der
außerplanmäßigen Ausgabe im Budget 14 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und in Tagespflege“ in Höhe von 65.000,00 € zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Die außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 65.000,00 € werden nach Rücksprache mit der
Personalabteilung über das Budget 90 „Personal“ gedeckt.
Anlagen:
Budgetauswertung