Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach IV

Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
622/2020
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 14.10.2020 mitgeteilt, dass Herr Erwin Parr mit Schreiben vom 09.09.2020 um seine vorzeitige Entlassung (zum 31.12.2020) aus dem Amt des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach IV gebeten hat. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Dieter Parr, geb. am 09.07.1962, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Ruppertsburg, Beergartenstr. 41, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 10 Jahren, dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen vor.