Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 14.10.2020 mitgeteilt, dass Herr Erwin Parr mit Schreiben vom 09.09.2020
um seine vorzeitige Entlassung (zum 31.12.2020) aus dem Amt des
Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach IV gebeten hat. Umgehend ist zur
Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und
geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung
abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Dieter Parr, geb. am 09.07.1962, wohnhaft in 35321 Laubach,
Stadtteil Ruppertsburg, Beergartenstr. 41, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung
des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer
von 10 Jahren, dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen vor.