Betreff
Haushaltsvollzugsbericht nach § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.08.2020
Vorlage
619/2020
Aktenzeichen
Bericht HH nach § 28 GemHVO-Doppik
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 28 Absatz 1 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

 

Aufgrund der Kommentierung zu § 28 GemHVO nach Amerkamp/Kröckel/Dr. Rauber (Gemeindehaushaltsrecht Hessen – Kommentar) ergibt sich, dass die Stadtverordneten-versammlung mindestens zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist.

 

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und bedingt durch die eingetretene Corona-Pandemie, erfolgt die Berichterstattung in diesem Haushaltsjahr zum 31.08.2020, sowie zum 31.10.2020.

 

Den städtischen Gremien werden aus zuvor genannten Gründen beigefügt folgende Unterlagen zur Kenntnis gegeben:

 

à        Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. August 2020,

 

à        Teilergebnisrechnungen für den Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. August 2020 für die jeweiligen Produktbereiche

 

à        Übersicht über die Investitionsmaßnahmen für die jeweiligen Produktbereiche für den Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. August 2020.

 

Ebenso sind an passender Stelle entsprechende Erläuterungen gegeben.

 

Beschlussantrag:

 

Der Haushaltsvollzugsbericht gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.08.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Anlagen:

 

1)    Haushaltsvollzugsbericht-2020-01