Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter der Ortsgerichtsvorsteherin
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 30.07.2020 mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen
Klaus Semmler zum 05.11.2020 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes
eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Altenhain hat Herrn
Manfred Geiß, geb. am 21.10.1956, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Altenhain,
Freienseener Straße 18, als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Manfred Geiß, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Altenhain, Freienseener
Str. 18 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des
Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter der Ortsgerichtsvorsteherin für das
Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor.