Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach III

Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter der Ortsgerichtsvorsteherin
Vorlage
614/2020
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 30.07.2020 mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Klaus Semmler zum 05.11.2020 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Altenhain hat Herrn Manfred Geiß, geb. am 21.10.1956, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Altenhain, Freienseener Straße 18, als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Manfred Geiß, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Altenhain, Freienseener Str. 18 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter der Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.