Beratung und Beschlussfassung über dieUmsetzung der Marktplatzumgestaltung
Begründung:
Als Startprojekt ist in dem Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept
im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Land Hessen die Umgestaltung des
Marktplatzes im Handlungsfeld 1 aufgenommen. Als wichtige Merkmale wurden hier
die Attraktivitätssteigerung des Platzes, Gewinnung einer Aufenthaltsqualität
für unsere Bürger/-innen und unsere Gäste, Entfernung des direkten Autoverkehrs
(Parkplatzsituation), Barrierefreiheit, Ansiedlung von Gewerbe und Gastronomie
sowie Belebung des Marktplatzes als Treffpunkt und Durchführung kultureller
Veranstaltungen festgelegt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung
am 13.09.2018 die Grundsätze für die Umsetzung des Projektes und Bereitstellung
der finanziellen Mittel einstimmig sowie die Priorisierung dieser Baumaßnahme
auf Platz 2 der Prioritätenliste mehrheitlich beschlossen.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2019
wurde eine Gestaltung des Marktplatzes mit Erhalt der Linde einstimmig
beschlossen.
Herr Schnarr hat in der gemeinsamen Sitzung der
Steuerungsgruppe und der Arbeitsgruppe „Ortskernentwicklung/Leerstandsmanagement“
am 17.09.2020 die Ausbauplanung vorgestellt. Die Steuerungsgruppe hat
einstimmig die Empfehlung an die Gremien der Stadt Laubach ausgesprochen, die
Marktplatzumgestaltung in der Form der vorgelegten Ausbauplanung umzusetzen und
die finanziellen Mittel bereitzustellen.
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die
Ausbauplanung des Marktplatzes liegt der Verwaltung vor.
Gemäß der Abteilung für den ländlichen Raum ist eine
Förderantragstellung durch die Stadt Laubach für 2020 ratsam. Das Land Hessen
hat die Förderquote um 15 Prozentpunkte erhöht, d.h. die Stadt Laubach erhält
eine Förderung von 90% der förderfähigen Kosten anstatt bisher 75%. Der
Stichtag für das hessenweite Ausschreibungsverfahren für kommunale Maßnahmen
ist der 20.11.2020. Der Förderantrag muss bis Anfang November bei der
Förderstelle eingereicht werden.
Nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung
der ländlichen Entwicklung muss gemäß Punkt 2.2.6 „Sonstige Bestimmungen“ die
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens einschließlich der
Bereitschaft zur Übernahme der Finanzierung der Folgekosten von
Gremienbeschlüssen nachgewiesen werden.
Die Folgekosten belaufen sich gemäß der Ermittlung der
jährlichen Nettoeinnahmen auf rund 45.000,00 € (Abschreibung).
Als Voraussetzung für eine Antragstellung ist der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Gestaltungsplanung, die
Bereitschaft der Finanzierung und der Grundsatzbeschluss für die Folgekosten zu
treffen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat
und den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Ergebnis der bisherigen zahlreichen Planungs- und
Ortstermine durch die Arbeitsgruppe „Ortskernentwicklung/Leerstandsmanagement“
sowie der Steuerungs-gruppe beschließt die Stadtverordnetenversammlung, die von
Herrn Stadtplaner Schnarr erarbeiteten Genehmigungsplanung und das
Kostenvolumen von rund 905.000,00 €. gemäß Kostenschätzung nach DIN 276 für die
bauliche Umgestaltung des Marktplatzes.
Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung als
Grundsatzbeschluss die Übernahme der jährlichen Folgekosten in Höhe von rd.
45.000,00 € für die Marktplatzumgestaltung im Rahmen des
Dorfentwicklungsprogrammes.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf
Grund der vorgenannten Stadtverordnetenbeschlüsse für diese Maßnahme stehen
Mittel für Honorarleistungen und Baumaßnahme in Höhe von rund 320.000,00 € im
Haushalt bereit. Des Weiteren wurden Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von
600.000,00 € im Haushalt 2020, Produkt 10.523.01 / Maßnahme 84200389
–Marktplatzgestaltung/Barrierefreiheit- genehmigt. Die restlichen Mittel in
Höhe von 200.000,00 € müssen im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.
Die
Beantragung von Fördermitteln für die Baumaßnahme bei der Förderstelle des
Lahn-Dill-Kreises belaufen sich auf 905.251,00 € Bruttosumme.
Die
förderfähigen Kosten sind mit 760.716,00 € zu nennen (Nettobetrag).
Derzeit
gibt es eine 90%-ige Förderung von 684.900,00
€
Der
Eigenanteil der Stadt Laubach liegt bei 220.351,00 €.
Im
Haushalt der Stadt Laubach wird die Übernahme der Finanzierung der jährlichen
Folgekosten in Höhe von rd. 45.000,00 € (Abschreibung) für diese Maßnahme
berücksichtigt.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
Präsentation – Planungsbüro
Plusconcept