Betreff
Dorfentwicklung Laubach
Beratung und Beschlussfassung über dieUmsetzung der Marktplatzumgestaltung
Vorlage
613/2020
Aktenzeichen
623.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Als Startprojekt ist in dem Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Land Hessen die Umgestaltung des Marktplatzes im Handlungsfeld 1 aufgenommen. Als wichtige Merkmale wurden hier die Attraktivitätssteigerung des Platzes, Gewinnung einer Aufenthaltsqualität für unsere Bürger/-innen und unsere Gäste, Entfernung des direkten Autoverkehrs (Parkplatzsituation), Barrierefreiheit, Ansiedlung von Gewerbe und Gastronomie sowie Belebung des Marktplatzes als Treffpunkt und Durchführung kultureller Veranstaltungen festgelegt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.09.2018 die Grundsätze für die Umsetzung des Projektes und Bereitstellung der finanziellen Mittel einstimmig sowie die Priorisierung dieser Baumaßnahme auf Platz 2 der Prioritätenliste mehrheitlich beschlossen.

In der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2019 wurde eine Gestaltung des Marktplatzes mit Erhalt der Linde einstimmig beschlossen.

Herr Schnarr hat in der gemeinsamen Sitzung der Steuerungsgruppe und der Arbeitsgruppe „Ortskernentwicklung/Leerstandsmanagement“ am 17.09.2020 die Ausbauplanung vorgestellt. Die Steuerungsgruppe hat einstimmig die Empfehlung an die Gremien der Stadt Laubach ausgesprochen, die Marktplatzumgestaltung in der Form der vorgelegten Ausbauplanung umzusetzen und die finanziellen Mittel bereitzustellen.

Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Ausbauplanung des Marktplatzes liegt der Verwaltung vor.

Gemäß der Abteilung für den ländlichen Raum ist eine Förderantragstellung durch die Stadt Laubach für 2020 ratsam. Das Land Hessen hat die Förderquote um 15 Prozentpunkte erhöht, d.h. die Stadt Laubach erhält eine Förderung von 90% der förderfähigen Kosten anstatt bisher 75%. Der Stichtag für das hessenweite Ausschreibungsverfahren für kommunale Maßnahmen ist der 20.11.2020. Der Förderantrag muss bis Anfang November bei der Förderstelle eingereicht werden.

Nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung muss gemäß Punkt 2.2.6 „Sonstige Bestimmungen“ die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens einschließlich der Bereitschaft zur Übernahme der Finanzierung der Folgekosten von Gremienbeschlüssen nachgewiesen werden.

Die Folgekosten belaufen sich gemäß der Ermittlung der jährlichen Nettoeinnahmen auf rund 45.000,00 € (Abschreibung).

Als Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Gestaltungsplanung, die Bereitschaft der Finanzierung und der Grundsatzbeschluss für die Folgekosten zu treffen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat und den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Ergebnis der bisherigen zahlreichen Planungs- und Ortstermine durch die Arbeitsgruppe „Ortskernentwicklung/Leerstandsmanagement“ sowie der Steuerungs-gruppe beschließt die Stadtverordnetenversammlung, die von Herrn Stadtplaner Schnarr erarbeiteten Genehmigungsplanung und das Kostenvolumen von rund 905.000,00 €. gemäß Kostenschätzung nach DIN 276 für die bauliche Umgestaltung des Marktplatzes.

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung als Grundsatzbeschluss die Übernahme der jährlichen Folgekosten in Höhe von rd. 45.000,00 € für die Marktplatzumgestaltung im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes.


Finanzielle Auswirkungen:

Auf Grund der vorgenannten Stadtverordnetenbeschlüsse für diese Maßnahme stehen Mittel für Honorarleistungen und Baumaßnahme in Höhe von rund 320.000,00 € im Haushalt bereit. Des Weiteren wurden Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von 600.000,00 € im Haushalt 2020, Produkt 10.523.01 / Maßnahme 84200389 –Marktplatzgestaltung/Barrierefreiheit- genehmigt. Die restlichen Mittel in Höhe von 200.000,00 € müssen im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.

Die Beantragung von Fördermitteln für die Baumaßnahme bei der Förderstelle des Lahn-Dill-Kreises belaufen sich auf 905.251,00 € Bruttosumme.

Die förderfähigen Kosten sind mit 760.716,00 € zu nennen (Nettobetrag).

Derzeit gibt es eine 90%-ige Förderung von 684.900,00 €

Der Eigenanteil der Stadt Laubach liegt bei 220.351,00 €.

Im Haushalt der Stadt Laubach wird die Übernahme der Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von rd. 45.000,00 € (Abschreibung) für diese Maßnahme berücksichtigt.

Um Zustimmung wird gebeten.


Anlagen:

 

Präsentation – Planungsbüro Plusconcept