Begründung:
Die zunehmende Digitalisierung verändert alle
Arbeitsbereiche – auch die der Öffentlichen Verwaltung – umfassend und mit
hoher Dynamik. Sie erbringt wichtige Ergebnisse, wie z. B. höhere Effizienz
durch verbesserte Zusammenarbeit. Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern
und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller,
effizienter und nutzerfreundlicher werden. Durch das bereits in 2017 in Kraft
getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs von
Verwaltungsleistungen -
Onlinezugangsgesetz (OZG) - sind Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022
verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen über Verwaltungsportale unter möglicher Nutzung eines Nutzer- bzw.
Unternehmenskontos in digitaler Form anzubieten.
Aufgrund des OZG sind alle Kommunen deutschlandweit
verpflichtet ihre Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale
anzubieten. Dies betrifft knapp 600 Verwaltungsleistungen (OZG-Leistungen) für
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die im sogenannten
OZG-Umsetzungskatalog des Bundes aufgeführt sind.
Dies stellt alle Kommune vor eine große
Herausforderung und erfordert Personalressourcen und fachliches Know-how sowie
Kompetenzen im Umgang mit entsprechender Software.
Durch eine interkommunale Zusammenarbeit können die
personellen Ressourcen gebündelt und effizient eingesetzt werden. Gleichwohl
können Synergien genutzt und Kosten eingespart werden, indem an zentraler
Stelle für alle beteiligten Kommunen die Betreuung und Administration aus
„einer Hand“ vorgenommen wird.
Diese zentrale Stelle soll beim Landkreis Gießen
angesiedelt werden und die an dem Kooperationsverbund beteiligten Kommunen in
der Umsetzung des OZG begleiten und unterstützen. Die Fachsoftware civento der
ekom21 soll dazu als Digitalisierungsplattform dienen und sämtliche Verwaltungsprozesse
abbilden. Für die Dauer von fünf Jahren sind zunächst zwei Vollzeitstellen für
die Aufgabenerledigung vorgesehen. Die Personalkosten werden zur Hälfte durch
den Landkreis übernommen. Die andere Hälfte wird durch die beteiligten Kreiskommunen
übernommen.
Dieses Vorgehen soll im Rahmen der beiliegenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fixiert und definiert werden. Die Laufzeit
für die Interkommunale Zusammenarbeit beträgt zunächst fünf Jahre.
Vorab wurden seitens der Stabsstelle Controlling bei
allen Landkreiskommunen das Interesse an der Teilnahme für die Interkommunale
Zusammenarbeit abgefragt. Acht Kreiskommunen beabsichtigen sich zu beteiligen.
Hierbei handelt es sich um die Gemeinde Biebertal, Gemeinde Fernwald, Stadt
Grünberg, Stadt Laubach, Stadt Lich, Stadt Pohlheim, Gemeinde Rabenau und
Gemeinde Wettenberg.
Neben Kosteneinsparungen durch die o.g. Bündelung von
Personalkapazitäten und Nutzung von Synergien, können Fördermittel für die
interkommunale Zusammenarbeit beantragt werden, was eine entsprechende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit
voraussetzt. Die geplanten Aufwendungen für Personal-, Fortbildungs- und
Sachkosten sowie Erträge durch Fördermittel können aus der Anlage
(öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die beigefügte Kalkulation) entnommen
werden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
Teilnahme der Stadt Laubach an der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem
Landkreis Gießen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und beauftragt den Magistrat
zur Umsetzung der beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Aufwendungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Berechnung.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel werden im Vorgriff auf den Haushalt 2021 bereits
jetzt bewilligt und sind im Haushalt 2021 einzuplanen.
Anlagen:
- Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die IKZ zur Umsetzung des OZG
- Berechnung der Aufwendungen