Betreff
Verkehrssicherungspflicht auf Wald- und Wanderwegen im Stadtwald
hier: Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Laubach und der Stadtwaldstiftung Laubach
Vorlage
604/2020
Aktenzeichen
855.70 / 592.60
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Für besondere Einrichtungen zur Erholung wie z.B. Radwege, Waldnutzung für Freizeitangebote wie Waldbaden etc. wird eine besondere Verkehrssicherungspflicht erforderlich, die auch beim Grundeigentümer zur Haftung führen könnte. Diese Grundstücksnutzungen stammen nicht aus der Waldwirtschaft.

 

Aus diesem Grund wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Laubach als Eigentümer und der Stadtwaldstiftung Laubach als Nutzer des Waldes unumgänglich. Hierin wird zum einen die allgemeine Haftungsausschlusserklärung bzgl. Waldkindergarten, Radwegen, Nordic-Walking-Strecken, Ruheplätze, Grillhütten) der Stadt Laubach zu Gunsten der Stadtwaldstiftung sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht geregelt.

 

Gemäß Schreiben des Gemeindeunfallversicherungsverbands vom 24.10.2019 bestehen grundsätzlich keine Bedenken dahingehend, dass die Stadt Laubach die Verkehrssicherungspflicht für von ihr selbst unterhaltenen Einrichtungen, wie z.B. Grillplatz etc., übernimmt und damit Dritte gegenüber auch für die Folgen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden kann. Auch gegen eine Freistellung des Waldeigentümers ist in diesem Umfang nichts einzuwenden.

 

Für die Regelung der Verkehrssicherung und für einen Haftungsausschluss wurde ein Vertragsentwurf zwischen dem Magistrat der Stadt Laubach und der Stadtwaldstiftung Laubach ausgearbeitet. Bestandteil dieser Vereinbarung ist eine Aufstellung der Grillhütten, Waldkindergärten und Radwege, die entsprechend in Lageplänen gekennzeichnet wurden. Erweiterungen der bestehenden Einrichtungen sowie Neuerrichtungen werden automatisch Bestandteil des Vertrages und zeitnah in dem Lageplan ergänzt.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss eines Vertrages über die Verkehrssicherung und Haftung auf allen von der Stadt Laubach auf dem Gebiet der Stadtwaldstiftung genutzten und öffentlich ausgewiesenen Flächen/ Wegen/Bauwerken/Einrichtungen zwischen dem Magistrat der Stadt Laubach und der Stadtwaldstiftung Laubach zu.

Anlagen:

 

Vereinbarung