hier: Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Laubach und der Stadtwaldstiftung Laubach
Begründung:
Für besondere Einrichtungen zur Erholung wie z.B.
Radwege, Waldnutzung für Freizeitangebote wie Waldbaden etc. wird eine
besondere Verkehrssicherungspflicht erforderlich, die auch beim Grundeigentümer
zur Haftung führen könnte. Diese Grundstücksnutzungen stammen nicht aus der
Waldwirtschaft.
Aus diesem Grund wird eine Vereinbarung zwischen der
Stadt Laubach als Eigentümer und der Stadtwaldstiftung Laubach als Nutzer des
Waldes unumgänglich. Hierin wird zum einen die allgemeine
Haftungsausschlusserklärung bzgl. Waldkindergarten, Radwegen,
Nordic-Walking-Strecken, Ruheplätze, Grillhütten) der Stadt Laubach zu Gunsten
der Stadtwaldstiftung sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
geregelt.
Gemäß Schreiben des
Gemeindeunfallversicherungsverbands vom 24.10.2019 bestehen grundsätzlich keine
Bedenken dahingehend, dass die Stadt Laubach die Verkehrssicherungspflicht für
von ihr selbst unterhaltenen Einrichtungen, wie z.B. Grillplatz etc., übernimmt
und damit Dritte gegenüber auch für die Folgen einer Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden kann. Auch gegen eine
Freistellung des Waldeigentümers ist in diesem Umfang nichts einzuwenden.
Für die Regelung der Verkehrssicherung und für einen
Haftungsausschluss wurde ein Vertragsentwurf zwischen dem Magistrat der Stadt
Laubach und der Stadtwaldstiftung Laubach ausgearbeitet. Bestandteil dieser
Vereinbarung ist eine Aufstellung der Grillhütten, Waldkindergärten und
Radwege, die entsprechend in Lageplänen gekennzeichnet wurden. Erweiterungen der
bestehenden Einrichtungen sowie Neuerrichtungen werden automatisch Bestandteil
des Vertrages und zeitnah in dem Lageplan ergänzt.
Um Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss
eines Vertrages über die Verkehrssicherung und Haftung auf allen von der Stadt
Laubach auf dem Gebiet der Stadtwaldstiftung genutzten und öffentlich
ausgewiesenen Flächen/ Wegen/Bauwerken/Einrichtungen zwischen dem Magistrat der
Stadt Laubach und der Stadtwaldstiftung Laubach zu.
Anlagen:
Vereinbarung