Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Begründung:
Durch
den Wegzug von Frau Ristau von Laubach sind die Voraussetzungen für die
Bekleidung des Ehrenamtes als Ortsgerichtsschöffin nicht mehr gegeben, sodass
uns das Amtsgericht Gießen aufgefordert hat, umgehend zur Neubesetzung dieses Amtes,
eine geeignete Person vorzuschlagen.
Als
deren Nachfolger wird nunmehr Herr Werner Hühnergarth zur Wahl vorgeschlagen.
Gemäß
§ 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die
Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind.
Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand wiederspricht, kann
durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Die persönlichen
Voraussetzungen für die Ernennung von Herrn Hühnergarth gemäß § 8 OGG werden
von Ihm erfüllt, es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Werner Hühnergarth,
geb. am 05.07.1948, wohnhaft in 35321 Laubach, Grünemannsgasse 12, gemäß § 7
Abs. 2 des OGG für die Besetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffen und 1.
Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Laubach I für die Dauer
von 5 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen vor.