Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach I

Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Vorlage
603/2020
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Durch den Wegzug von Frau Ristau von Laubach sind die Voraussetzungen für die Bekleidung des Ehrenamtes als Ortsgerichtsschöffin nicht mehr gegeben, sodass uns das Amtsgericht Gießen aufgefordert hat, umgehend zur Neubesetzung dieses Amtes, eine geeignete Person vorzuschlagen.

Als deren Nachfolger wird nunmehr Herr Werner Hühnergarth zur Wahl vorgeschlagen.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand wiederspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung von Herrn Hühnergarth gemäß § 8 OGG werden von Ihm erfüllt, es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Werner Hühnergarth, geb. am 05.07.1948, wohnhaft in 35321 Laubach, Grünemannsgasse 12, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Besetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Laubach I für die Dauer von 5 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen vor.