Vertrag zum Betrieb einer Kindertagesstätte mit dem Verein
Begründung:
In der
Stadtverordnetenversammlung vom 23.06.2020 wurde der Magistrat beauftragt,
gemeinsam mit dem Vorstand des NaturKINDERgarten Seenbachtal einen Vertrag zum
Betrieb einer Kindertagesstätte zu entwerfen und diesen bis zur
Septembersitzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Von Seiten des
Magistrats war wieder die Arbeitsgruppe bestehend aus Bürgermeister Peter Klug,
1. Stadträtin Isolde Hanak und Stadtrat Josef Neuhäuser eingesetzt. In
verschiedensten Terminen wurde ein Entwurf über die Sommerpause erarbeitet um
diesen dann gemeinsam mit dem Vorstand des Naturkindergartens zu besprechen. Im
Ergebnis ist beigefügter Vertrag im Einvernehmen entstanden. Der Vertrag wurde
auch in allen Gremien des Naturkindergartens besprochen und für gut empfunden.
Auszug aus der letzten Mail
zur Abstimmung dieses Vertrages: „Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns
für die offene, freundliche und ergebnisorientierte Zusammenarbeit bei der
Vertragsausarbeitung ganz herzlich zu bedanken. Wir sind davon überzeugt, dass
gemeinsam etwas Gutes für die Stadt und Ihre Bürger*innen entstanden ist.
Nachrichtlich sei noch erwähnt, dass der Naturkindergarten die ersten Wochen
Betrieb nicht nur organisatorisch gut gemeistert hat, sondern - noch wichtiger
- die Kinder mit Begeisterung (fast) jeden Morgen in Ihre Kita gehen - eine
Mutter erwähnte gestern beim Elternabend als Feedback an die Erzieher*innen,
dass ihr Sohn ganz traurig ist, dass er am Wochenende nicht im
Naturkindergarten ist :-)“
Dem Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss wird diese Vorlage in der Sitzung am 07.09.2020 vorgelegt und
dem Magistrat am 08.09.2020 vor der Stadtverordnetenversammlung.
Es wird darauf hingewiesen,
dass etwaige Änderungswünsche erst wieder mit allen Beteiligten abgesprochen
werden müssen und zu diesem Vertragsentwurf Einigkeit auf beiden Seiten erzielt
wurde. Um Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister der Stadt
Laubach stellt den Antrag, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der als Anlage beigefügte
Vertrag zum Betrieb einer Kindertagesstätte mit dem Verein NaturKINDERgarten
Seenbachtal.
Anlagen:
- Betriebsvertrag
- Betriebserlaubnis