Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 02.03.2020 mitgeteilt, dass die Amtszeit des
Ortsgerichtsvorstehers Hans-Jürgen Becker zum 01.06.2020 abläuft. Umgehend ist
zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Lauter hat in seiner letzten
Sitzung am 09. Juli 2020 Herrn Marc Öperli, geb. am 24.03.1980, wohnhaft in
35321 Laubach, Stadtteil Lauter, Klostergasse 13, als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Da nunmehr das Amt des Ortsgerichtsvorstehers noch neu
zu besetzen ist, wurde die Angelegenheit zwischen den jetzigen
Ortsgerichtschöffen besprochen. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass Herr
Burkhardt Letz nunmehr das Amt des Ortsgerichtsvorstehers bekleiden soll.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.