Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach II

Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
593/2020
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 02.03.2020 mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Hans-Jürgen Becker zum 01.06.2020 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Lauter hat in seiner letzten Sitzung am 09. Juli 2020 Herrn Marc Öperli, geb. am 24.03.1980, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Lauter, Klostergasse 13, als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Da nunmehr das Amt des Ortsgerichtsvorstehers noch neu zu besetzen ist, wurde die Angelegenheit zwischen den jetzigen Ortsgerichtschöffen besprochen. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass Herr Burkhardt Letz nunmehr das Amt des Ortsgerichtsvorstehers bekleiden soll.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.