Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach IV

Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
588/2020
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 02.03.2020 mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Helmut Keil zum 07.07.2020 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Gonterskirchen hat in seiner letzten Sitzung am 26. Juni 2020 Herrn Ralf Gottwals, geb. am 25.08.1969, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterskirchen, Hauptstraße 40, als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Ralf Gottwals, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterskirchen, Hauptstraße 40 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffen  für das Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.