Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 02.03.2020 mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen
Helmut Keil zum 07.07.2020 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine
geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Gonterskirchen hat in
seiner letzten Sitzung am 26. Juni 2020 Herrn Ralf Gottwals, geb. am 25.08.1969,
wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterskirchen, Hauptstraße 40, als
Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Ralf Gottwals, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterskirchen,
Hauptstraße 40 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes der
Ortsgerichtsschöffen für das
Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor.