Begründung:
Die Vertragsparteien haben
am 16.01.2017 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Breitbandausbau im
Landkreis geschlossen, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Zwischenzeitlich wurden die
Förderrichtlinien an die nunmehr geltende Gigabit-Strategie der Bundesregierung
angepasst. So sieht nunmehr die erste Novelle vom 03.07.2018 der Richtlinie
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 die Förderung von Gigabit-Netzen vor. Die
Förderung von geringeren Übertragungsraten ist nicht mehr vorgesehen. Vielmehr
sind für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von einem
Gigabit/s zu gewährleisten.
Um das Ziel der
Bundesregierung, ein flächendeckenden Gigabit-Netzes bis zum Jahr 2025 zu
bauen, zu unterstützen, haben sich die Vertragsparteien entschlossen, von der
Möglichkeit Gebrauch zu machen, die noch unterversorgten Teilnehmer im
Landkreis mit einem leistungsfähigen und zukunftsfähigen Gigabit-Netz zu
versorgen.
Daher wurde am 21.11.2019
eine neue Vergabe (TED 2019/S 227-557209) im Rahmen des Projekts „Digitaler
Landkreis 2020“ gestartet, mit dem Ziel im Rahmen einer
Dienstleistungskonzession die im Landkreis gelegenen, noch unterversorgten
Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Hierbei sollen ca. 1110 Teilnehmer
(1018 Privathaushalte, einzelne Gewerbetriebe und 90 Schulen) in
unterversorgten Gebieten mit gigabitfähiger NGA-Infrastruktur versorgt werden
Des Weiteren soll für die
Zukunft eine Masterplanung im Hinblick auf die digitale Infrastruktur erarbeitet
werden.
Daher sind die
Vertragsparteien übereingekommen, den vorliegenden 2. Nachtrag zur
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis vom
16.01.2017 zu schließen und gemäß § 3 Absatz 1 der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis die zusätzlichen Maßnahmen und
Aufgaben in den 2. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
mitaufzunehmen.