Betreff
2. Nachtrag zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Breitbandausbau
Vorlage
585/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Vertragsparteien haben am 16.01.2017 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis geschlossen, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Zwischenzeitlich wurden die Förderrichtlinien an die nunmehr geltende Gigabit-Strategie der Bundesregierung angepasst. So sieht nunmehr die erste Novelle vom 03.07.2018 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 die Förderung von Gigabit-Netzen vor. Die Förderung von geringeren Übertragungsraten ist nicht mehr vorgesehen. Vielmehr sind für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s zu gewährleisten.

 

Um das Ziel der Bundesregierung, ein flächendeckenden Gigabit-Netzes bis zum Jahr 2025 zu bauen, zu unterstützen, haben sich die Vertragsparteien entschlossen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die noch unterversorgten Teilnehmer im Landkreis mit einem leistungsfähigen und zukunftsfähigen Gigabit-Netz zu versorgen.

 

Daher wurde am 21.11.2019 eine neue Vergabe (TED 2019/S 227-557209) im Rahmen des Projekts „Digitaler Landkreis 2020“ gestartet, mit dem Ziel im Rahmen einer Dienstleistungskonzession die im Landkreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Hierbei sollen ca. 1110 Teilnehmer (1018 Privathaushalte, einzelne Gewerbetriebe und 90 Schulen) in unterversorgten Gebieten mit gigabitfähiger NGA-Infrastruktur versorgt werden

 

Des Weiteren soll für die Zukunft eine Masterplanung im Hinblick auf die digitale Infrastruktur erarbeitet werden.

 

Daher sind die Vertragsparteien übereingekommen, den vorliegenden 2. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis vom 16.01.2017 zu schließen und gemäß § 3 Absatz 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis die zusätzlichen Maßnahmen und Aufgaben in den 2. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mitaufzunehmen.