Begründung:
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Eigenbetriebssatzung der Stadt Laubach i.V.m. § 5 des Eigenbetriebsgesetzes obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan.
Der von der Betriebsleitung der Stadtwerke Laubach erarbeitete Entwurf des Wirtschaftsplanes 2009 wurde vor der Betriebskommission in ihrer Sitzung am 04.11.2008 eingehend erörtert und beschlossen.
Die nähere Darstellung der einzelnen Planansätze der
Erfolgs- und Vermögenspläne ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht zum
Wirtschaftsplan.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Laubach für das
Wirtschaftsjahr 2009 wird gem. § 1 Abs. 4 Nr. 10 GemHVO-Doppik dem
Haushaltsplan der Stadt Laubach beigefügt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Die Betriebskommission der Stadtwerke Laubach stellt den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
stimmt dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Laubach für das Wirtschaftsjahr 2009
wie folgt zu:
a) im Bereich Wasserversorgung
im Erfolgsplan in den Erträgen auf EUR 973.100,-- in den Aufwendungen auf EUR 1.064.310,--
im Vermögensplan in den Einnahmen auf EUR 230.790,--
in
den Ausgaben auf EUR
198.400,--
und
b) im Bereich Abwasserbeseitigung
im Erfolgsplan in den Erträgen auf EUR 2.082.100,--
in
den Aufwendungen auf EUR 2.080.910,--
im Vermögensplan in den Einnahmen auf EUR 396.290,--
in
den Ausgaben auf EUR
243.800,--
c)
im Bereich
Bäderbetriebe
im Erfolgsplan in den Erträgen auf EUR 251.800,--
in
den Aufwendungen auf EUR
609.470,--
im Vermögensplan in den Einnahmen auf EUR
-110.870,--
in
den Ausgaben auf EUR
31.700,--