Betreff
Waldkindergarten Freienseen
hier: Antrag des "Naturkindergarten Seenbachtal e.V."
Vorlage
573/2020
Aktenzeichen
460.01
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

In Freienseen gründete sich 2019 ein privater Elternverein. Der Verein „Naturkindergarten Freienseen e.V.“ möchte zum Start des Kindergartenjahres 2020/21 nun eine eigene Naturkindergartengruppe in Betrieb nehmen. Es wäre die zweite Naturpädagogikgruppe im Ort und (neben der Hausgruppe) die dritte Kita-Gruppe in Freienseen.

 

Eine weitere Wald-Kindergartengruppe existiert seit wenigen Jahren erfolgreich in der Kernstadt.

 

Für diese zweite Naturgruppe in Freienseen beantragt der Trägerverein einen laufenden Betriebskostenzuschuss der Stadt (aktuell 35.000€/Jahr, mit Lohnkosten steigend), einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 12.750€ für den ausfallenden Landeszuschuss 2020 sowie dessen künftige Vorfinanzierung (30.600 €) bis zur jeweiligen Auszahlung durch das Land.

 

Der Verein begründet die beantragten Zuschüsse mit dem aktuellen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Großgemeinde, dem die Stadt in der Tat zeitnah durch Ausbau von Plätzen nachkommen muss.

 

Der Ausbau muss allerdings bedarfsgerecht sein. Der Bedarf richtet sich nach dem Alter der zu betreuenden Kinder und der örtlichen, räumlichen Nähe des Betreuungsangebots.

 

Da es in Freienseen bereits zwei unterschiedliche Kindergartengruppen mit differenziertem Alters- sowie pädagogischen Angeboten (Haus-/Waldgruppe) sowie eine Großtagespflegestelle für Kinder unter drei Jahren gibt, besteht gerade dort kein Bedarf für eine weitere Einrichtung. 

 

Eine Begründung, für die beabsichtigte Schaffung von weiteren 20 Plätzen öffentliche Steuermittel der Stadt einmalig und dauerhaft zu verwenden, existiert somit nicht. Eine Zahlung wäre eine freiwillige Leistung, die die Stadt aufgrund ihrer aktuellen Haushaltsgenehmigung und der drohenden Entwicklung angesichts der Corona-Krise nicht leisten könnte und dürfte.

 

Stattdessen muss die Stadt zeitnah in den Ortsteilen und für die Altersgruppe Betreuungsplätze schaffen, für die es einen tatsächlichen Bedarf gibt und zu dessen Deckung die Stadt tatsächlich verpflichtet ist. Dies wird ansatzweise derzeit schon durch den Ausbau der Kita Wetterfeld getan, allerdings noch längst nicht in ausreichendem Umfang.  Ausweislich der Bedarfsplanung der Fachberatung des Landkreises zum Stand 31.12.2019 gibt es folgende Bedarfe: Ortsteil Münster (32 Plätze), Wetterfeld (7), Röthges (9), Gonterskirchen (44), Ruppertsburg (15) und Lauter (10). In Freienseen gibt es aktuell sogar einen Überhang (!) von 11 Plätzen, in Altenhain zwar einen Bedarf von 16 Plätzen, wobei aber auch dort – wie allgemein – der größte Bedarf an Plätzen (dreiviertel) im Bereich der unter Dreijährigen besteht, die in einer Wald- bzw. Naturgruppe aus aufsichtsrechtlichen Gründen nicht betreut werden dürfen.

 

In das Konzept kann sich der Verein Naturkindergarten Freienseen e.V. mit alternativen Angeboten, ggf. an anderen Standorten in der Großgemeinde integrieren, wenn er dies möchte.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den JSKSA und den HFBA den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1) Die Gründung der Elterninitiative “Naturkindergarten Seenbach e.V.“ zur Schaffung von Betreuungsplätzen wird grundsätzlich begrüßt.

 

2) Ein möglicher jährlicher Landeszuschuss (Elterngeldbefreiung) in Höhe von derzeit 138€ pro Kind wird durch die Stadt Laubach nach Eingang des Geldes weitergeleitet. Eine zinslose Vorfinanzierung ist möglich, wenn das Land die Zahlung grundsätzlich zugesagt hat.

 

3) Der beantragten Gewährung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 12.750€ als Ersatz des Landeszuschusses für 2020 wird aufgrund der Einordnung als freiwillige Leistung nicht zugestimmt.

 

4) Ein laufender Betriebskostenzuschuss zum Betrieb eines Naturkindergartens in Freienseen in Höhe von derzeit 35.000€ wird dem Verein derzeit nicht gewährt, weil das Vorhaben des Vereins nicht zur Deckung des aktuellen Bedarfs an Betreuungsplätzen dient und die Ausgabe somit eine unzulässige freiwillige Leistung wäre.

 

5) Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht des Landkreises, bis zur nächsten Sitzungsrunde im September ein Konzept für die tatsächlich bedarfsgerechte Schaffung von Betreuungsplätzen vorzulegen. Darin sind Platzangebote sowie in den Ortsteilen wie in den Altersgruppen zu planen, in denen tatsächlich ein Bedarf dafür besteht. 

 

6) Dem Verein „Naturkindergarten Freienseen e.V.“ soll im Sinne einer Trägerpluralität eine Beteiligung an der Umsetzung des Konzeptes angeboten werden, sofern dieser tatsächlich zur Deckung des Bedarfes hinsichtlich des Standortes, der Altersstruktur der zu betreuenden Kinder und des pädagogischen Ansatzes beitragen kann und will.