Begründung:
Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2009 sowie Anlagen wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 22.10.2008 abschließend festgestellt.
Gem. § 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom
Magistrat festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 12.11.2008 der
Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den
einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem.
§ 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in
öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus
dem, dem Haushalt vorangestellten Vorbericht, den Erläuterungen in den
einzelnen Produktplänen sowie den Ausführungen in der Haushaltsrede des
Bürgermeisters.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
(Spandau)
Bürgermeister
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 zu. Der Haushaltsplan wird
im Ergebnishaushalt
im
ordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 12.615.693,--
EUR
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 13.281.805,--
EUR
im
außerordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.000,--
EUR
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 300,--
EUR
mit
einem Fehlbedarf von 664.412,--
EUR
im Finanzhaushalt
mit
dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus-
zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 274.927,-- EUR
und
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 668.000,--
EUR
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 944.000,--
EUR
Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 354.100,--
EUR
Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 564.895,--
EUR
mit
einem Finanzmittelfehlbedarf von 761.722,--
EUR
festgesetzt. Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung von dem Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2010 bis 2012 Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Anlagen:
Haushaltsplan 2009 – Entwurf (liegt bereits vor)