Begründung:
Durch die Schließung der Kindergärten aufgrund der
Corona-Pandemie ist die Verpflichtung zur Zahlung der Kitagebühren nicht
entfallen. Mit der Aussetzung der Zahlung der Kitagebühren sollen die Eltern
entlastet werden, da ja eine Betreuung der Kinder nicht stattfindet.
Unabhängig von der Schließung der Kindergärten fallen
weiterhin Betriebskosten an. Da das Oberhessische Diakoniezentrum die
Kindergärten für die Stadt Laubach betreibt, erklärt die Stadt Laubach
ausdrücklich die Übernahme der Betriebskosten. Über hierbei ggf. mögliche
Personaleinsparungen zur Kostenreduzierung entscheidet das Oberhessische
Diakoniezentrum wie bisher in eigener Zuständigkeit.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt den Antrag, der Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss möge wie folgt beschließen:
Der Erlass der Kitagebühren bis zum Ende der
Schließung der Kindergärten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Gleichzeitig wird auch die Weiterfinanzierung des Betriebskostenzuschusses
während der Schließungszeit gegenüber dem Oberhessischen Diakoniezentrum
zugesagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
entstehenden monatlichen Kosten sind derzeit nicht exakt ermittelbar, werden
jedoch monatlich maximal rund 15.000,- € betragen.
Das
Land Hessen hat bereits kundgetan, dass der Landeszuschuss für die Kitas in
2020 in voller Höhe ausbezahlt wird. Für die restlichen Betriebskosten steht der
reguläre HH-Ansatz zur Verfügung.