Betreff
Erlaß von KiTa-Gebühren sowie Zahlung des Betriebskostenzuschusses
Vorlage
557/2020
Aktenzeichen
049.417
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Durch die Schließung der Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verpflichtung zur Zahlung der Kitagebühren nicht entfallen. Mit der Aussetzung der Zahlung der Kitagebühren sollen die Eltern entlastet werden, da ja eine Betreuung der Kinder nicht stattfindet.

Unabhängig von der Schließung der Kindergärten fallen weiterhin Betriebskosten an. Da das Oberhessische Diakoniezentrum die Kindergärten für die Stadt Laubach betreibt, erklärt die Stadt Laubach ausdrücklich die Übernahme der Betriebskosten. Über hierbei ggf. mögliche Personaleinsparungen zur Kostenreduzierung entscheidet das Oberhessische Diakoniezentrum wie bisher in eigener Zuständigkeit.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt den Antrag, der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss möge wie folgt beschließen:

Der Erlass der Kitagebühren bis zum Ende der Schließung der Kindergärten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Gleichzeitig wird auch die Weiterfinanzierung des Betriebskostenzuschusses während der Schließungszeit gegenüber dem Oberhessischen Diakoniezentrum zugesagt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die entstehenden monatlichen Kosten sind derzeit nicht exakt ermittelbar, werden jedoch monatlich maximal rund 15.000,- € betragen.

Das Land Hessen hat bereits kundgetan, dass der Landeszuschuss für die Kitas in 2020 in voller Höhe ausbezahlt wird. Für die restlichen Betriebskosten steht der reguläre HH-Ansatz zur Verfügung.