Begründung:
Im Hinblick auf die
Kommunalwahl 2021 sowie die Besetzung des
Magistrates wird empfohlen, die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder des
Magistrates von derzeit 9 auf 4 zu
reduzieren. Mit dieser Reduzierung hat das neu gewählte Parlament dann die
Möglichkeit durch eine weitere Änderung der Hauptsatzung die Anzahl herauf zu
setzen.
Gemäß § 6 Absatz 2 HGO
bedarf die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung der
Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Im letzten Jahr der
Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der
Hauptsatzung vorgenommen werden.
Es wird gebeten, wie
vorgeschlagen zu entscheiden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über
den Haupt- und Finanzausschuss und nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Laubach zum
31.03.2020 . Der Wortlaut der Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Reduzierung der
Mandatsträger ergibt sich ein Einsparpotential von 5 x weniger Sitzungsgelder
pro Sitzungsrunde.