Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 7. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Laubach
Vorlage
552/2020
Aktenzeichen
020.051
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Hinblick auf die Kommunalwahl 2021 sowie die Besetzung des  Magistrates wird empfohlen, die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrates von derzeit  9 auf 4 zu reduzieren. Mit dieser Reduzierung hat das neu gewählte Parlament dann die Möglichkeit durch eine weitere Änderung der Hauptsatzung die Anzahl herauf zu setzen.

 

Gemäß § 6 Absatz 2 HGO bedarf die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu entscheiden.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Laubach zum 31.03.2020 . Der Wortlaut der Satzung ist der Vorlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Reduzierung der Mandatsträger ergibt sich ein Einsparpotential von 5 x weniger Sitzungsgelder pro Sitzungsrunde.