Betreff
1. Benennung von Stadtteilen gemäß § 12 Satz 4 HGO
2. zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahl gemäß § 16 Abs.2 KWG
Vorlage
551/2020
Aktenzeichen
062.30
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Inhaltlich geht es bei dieser Vorlage um die Aufnahme zusätzlicher Angaben auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahl. Entsprechend § 16 Abs.2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) bedarf es eines Beschlusses der jeweiligen Vertretungskörperschaft, sofern zusätzliche Angaben auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl aufgenommen werden sollen.

 

Der Umfang der aufzunehmenden Angaben ist in § 16 Abs.2 KWG vorgegeben. Es können hiervon auch nur einzelne Angaben aufgenommen werden; eine Aufnahme weiterer, nicht in § 16 Abs.2 genannter Angaben ist nicht möglich. Es handelt sich um eine Kann-Regelung, so dass es der Stadtverordnetenversammlung obliegt, ob und ggf. welche Angaben zusätzlich auf den Stimmzetteln aufgenommen werden sollen.

 

Sofern der Gemeinde-/Stadtteil angegeben werden soll, ist eine Benennung der Stadtteile entsprechend § 12 Satz 4 als Voraussetzung notwendig. Entsprechend § 6 Abs.2 der Hauptsatzung gelten als Grenzen der Ortsbezirke die Gemarkungsgrenzen, die vor der Eingliederung in die Stadt Laubach bestanden haben.

 

Die Vorlage besteht somit aus zwei unabhängigen Beschlussanträgen, die jedoch im Sachzusammenhang stehen. Voraussetzung für die Aufnahme des Stadtteils auf den Stimmzetteln ist jedoch zwingend der Beschluss gemäß Punkt 1 dieser Vorlage.

 

Ein Beschluss für die Aufnahme zusätzlichen Angaben auf den Stimmzetteln ist  spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit von der Vertretungskörperschaft mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zu beschließen.

 

Ergänzender Hinweis: Anlässlich der Kommunalwahl 2016 wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung lediglich die Benennung der Stadtteile beschlossen. Von der Aufnahme weiterer Angaben wurde abgesehen. Siehe dazu Vorlage 688/2015.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benennung von folgenden Gemeinde-/Stadtteilen im Sinne des § 12 Satz 4 HGO analog zu § 6 der Hauptsatzung der Stadt Laubach für die Kommunalwahl 2021:

 

·         Altenhain

·         Freienseen

·         Gonterskirchen

·         Kernstadt

·         Lauter

·         Münster

·         Röthges

·         Ruppertsburg

·         Wetterfeld

 

  1. Auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahl im Jahre 2021 werden gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 KWG zusätzliche Angaben zu den Bewerbern aufgenommen. Die zusätzlichen Angaben für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sind:

 

    1. der Beruf oder Stand
    2. das Geburtsjahr
    3. der Geburtsname, wenn ein abweichender Familienname geführt wird
    4. ein Ordens- oder Künstlername, wenn dieser im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen ist
    5. bei der Wahl der Gemeindevertreter der nach § 12 Satz 4 der Hessischen Gemeindeordnung benannte Gemeinde-/Stadtteil der Hauptwohnung.

 

Auf den Stimmzetteln zu den Wahlen der Ortsbeiräte werden folgende zusätzliche Angaben aufgenommen (gilt für alle Ortsbeiratswahlen einheitlich):

 

a.    der Beruf oder Stand

b.    das Geburtsjahr

c.    der Geburtsname, wenn ein abweichender Familienname geführt wird

d.    ein Ordens- oder Künstlername, wenn dieser im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen ist

e.    bei der Wahl der Gemeindevertreter der nach § 12 Satz 4 der Hessischen Gemeindeordnung benannte Gemeinde-/Stadtteil der Hauptwohnung.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beide zu beratenden Punkte eigenständige Beschlussanträge darstellen, die jedoch im Sachzusammenhang stehen.

Anlagen: