Betreff
Anlagenrichtlinie für Geldanlagen der Stadt Laubach
Vorlage
549/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Stadt Laubach obliegt als juristischer Person des öffentlichen Rechts eine besondere Verantwortung in der Verwaltung öffentlicher Gelder. Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Dabei hat sie finanzielle Risiken zu minimieren.

 

Einlagen von Kommunen werden bereits seit dem 1. Oktober 2017 nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds bei Privatbanken geschützt. Mit dem Wegfall des Bestandsschutzes sind die Einlagen bei Privatbanken zwar unsicherer geworden, sie sind aber nicht als spekulativ zu bezeichnen.

 

Die Einlagesicherungsinstrumente der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsbanken bieten ebenfalls keinen Schutz für die Einlagen der öffentlichen Hand. Gleichwohl besteht hier durch die Institutssicherung ein geringeres Risiko.

 

Am 29.05.2018 hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport neue Hinweise zu Geldanlagen und Einlagesicherung erlassen. In Nr. 13 der Hinweise wird festgelegt, dass Kommunen vor der Geldanlage Anlagerichtlinien zu erlassen haben.

 

Diese Anlagerichtlinie ist zwingend von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

Die Anlagerichtlinie unterliegt nach Nr. 16 der Hinweise zwar keiner Genehmigungspflicht, allerdings ist sie der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Beschlussantrag:

 

Die als Anlage beigefügte Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Laubach wird beschlossen.

 

Anlagen:

 

-       Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Laubach