Betreff
Neubau Feuerwehrhaus in Laubach
hier: Aufhebung der Kostenobergrenze und zusätzliche Mittelbereitstellung
Vorlage
538/2020
Aktenzeichen
131.31
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Rahmen der Erörterung über die eingebrachte Magistratsvorlage hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 15.02.2018 eine verbindlich einzuhaltende Kostenobergrenze von 4,5 Mio. €, für den Neubau des Feuerwehrhauses in Laubach festgelegt. Eine weitergehende Beschlussfassung über die, durch die kplan AG vorgelegte Einsparungsliste, mit unterschiedlichen Optionen zur Kostenreduzierung fand in der gemeinsamen Sitzung des HBFA und JSKTSA zuvor keine Mehrheit.

 

Durch die bekannte zeitliche Verzögerung (siehe Magistratsvorlage vom 04.07.2018) musste der Bewilligungsbescheid vom 02.06.2016 an das Land Hessen zurückgegeben werden. In der vorgenannten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde ferner der Beschluss gefasst, „es ist so auszuschreiben, dass im Falle von höheren Ausschreibungsergebnissen die Einsparungsoptionen gemäß Liste genutzt werden.“

 

Dieses steht im Widerspruch zum geltenden Ausschreibungs- und Vergaberecht.

 

Sodann wurde am 13.08.2018 der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Laubach beim Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport erneut gestellt und mit Zuwendungsbescheid vom 21.05.2019 bewilligt.

 

Zwischenzeitlich erfolgte parallel die Umsetzung der Genehmigungsplanung (Bauantrag), die mit dem Eingang der Baugenehmigung am 07.11.2019 ihr Ende fand. Gleichzeitig wurde die öffentliche Ausschreibung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Absprache mit der Feuerwehr vorbereitet und am 23.09.2019 in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) durch die städtische Vergabestelle veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung wurde auf die Baukostenobergrenze hingewiesen.

 

An dem Wettbewerb beteiligten sich zwei namhafte und leistungsfähige Generalunternehmer. Am 19.11.2019 wurde der Eröffnungstermin vollzogen.

 

Die Nachrechnung ergab, dass mit dem Angebot des Mindestfordernden die gesetzte Kostenobergrenze von 4,5 Mio. € mit insgesamt 1.204.303,99 € überschritten wird. Abzüglich der ausgeschriebenen Wartungskosten, die im Anschluss der Fertigstellung auf 5 Jahre festgelegt wurden, beläuft sich die Überschreitung demnach auf 1.058.393,27 €.

 

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise hat sich der Magistrat am 02.12.2019, im Rahmen einer Beratung an der ebenfalls die kplan AG anwesend war, informiert und die nächsten Schritte abgestimmt. Im Ergebnis sollten vorerst die vorgeschriebenen Aufklärungsgespräche, gemäß der §15(1) VOB/A, mit den zwei Bietern abgewartet werden. Dies erfolgte am 19.12.2019.

 

Im Ergebnis des Aufklärungsgespräches und bei Abwägung aller Möglichkeiten, sollte auch im Hinblick der derzeitigen starken Baukonjunktur, zumal sich am Wettbewerb nur zwei Bieter beteiligt haben, die ausgearbeitete, beschlossene und baugenehmigte Planung umgesetzt und der Auftrag erteilt werden.

 

Gemäß dem Zuwendungsbescheid vom 21.05.2019 muss mit der Maßnahme bis Ende des Jahres 2020 begonnen werden.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die am 15.02.2018 eingebrachte und mit einer Kostenobergrenze von 4,5 Mio. € geändert beschlossene Magistratsvorlage für den Neubau des Feuerwehrhauses in Laubach aufzuheben

 

sowie

 

zusätzlich benötigte Mittel in Höhe von 1 Mio. € im städtischen Haushalt 2020 als Verpflichtungsermächtigung bereitzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es stehen zurzeit im Haushalt Mittel in Höhe von 4.500.000,00 € (Kostenobergrenze) unter der Kostenstelle 15.573.01/0299 84100050 haushaltsrechtlich zur Verfügung. Die fehlenden Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € werden im Haushalt 2020 als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.

 

Um Zustimmung wird gebeten.

Anlagen:

Protokollauszug gemeinsame Sitzung JSKTSA und HBFA vom 30.01.2018

Protokollauszug 15.02.2018

Mag. Vorlage 04.07.2018

Mitteilung Magistrat 02.12.2019