hier: Aufhebung der Kostenobergrenze und zusätzliche Mittelbereitstellung
Begründung:
Im
Rahmen der Erörterung über die eingebrachte Magistratsvorlage hat die Stadtverordnetenversammlung
in der Sitzung am 15.02.2018 eine verbindlich einzuhaltende Kostenobergrenze
von 4,5 Mio. €, für den Neubau des Feuerwehrhauses in Laubach festgelegt. Eine
weitergehende Beschlussfassung über die, durch die kplan AG vorgelegte Einsparungsliste,
mit unterschiedlichen Optionen zur Kostenreduzierung fand in der gemeinsamen
Sitzung des HBFA und JSKTSA zuvor keine Mehrheit.
Durch
die bekannte zeitliche Verzögerung (siehe Magistratsvorlage vom 04.07.2018)
musste der Bewilligungsbescheid vom 02.06.2016 an das Land Hessen zurückgegeben
werden. In der vorgenannten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde ferner
der Beschluss gefasst, „es ist so auszuschreiben, dass im Falle von höheren Ausschreibungsergebnissen
die Einsparungsoptionen gemäß Liste genutzt werden.“
Dieses
steht im Widerspruch zum geltenden Ausschreibungs- und Vergaberecht.
Sodann
wurde am 13.08.2018 der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau des
Feuerwehrhauses in Laubach beim Hessischen Ministerium des Inneren und für
Sport erneut gestellt und mit Zuwendungsbescheid vom 21.05.2019 bewilligt.
Zwischenzeitlich
erfolgte parallel die Umsetzung der Genehmigungsplanung (Bauantrag), die mit
dem Eingang der Baugenehmigung am 07.11.2019 ihr Ende fand. Gleichzeitig wurde
die öffentliche Ausschreibung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Absprache
mit der Feuerwehr vorbereitet und am 23.09.2019 in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank
(HAD) durch die städtische Vergabestelle veröffentlicht. Bei der
Veröffentlichung wurde auf die Baukostenobergrenze hingewiesen.
An
dem Wettbewerb beteiligten sich zwei namhafte und leistungsfähige Generalunternehmer.
Am 19.11.2019 wurde der Eröffnungstermin vollzogen.
Die
Nachrechnung ergab, dass mit dem Angebot des Mindestfordernden die gesetzte
Kostenobergrenze von 4,5 Mio. € mit insgesamt 1.204.303,99 € überschritten
wird. Abzüglich der ausgeschriebenen Wartungskosten, die im Anschluss der
Fertigstellung auf 5 Jahre festgelegt wurden, beläuft sich die Überschreitung
demnach auf 1.058.393,27 €.
Hinsichtlich
der weiteren Vorgehensweise hat sich der Magistrat am 02.12.2019, im Rahmen
einer Beratung an der ebenfalls die kplan AG anwesend war, informiert und die
nächsten Schritte abgestimmt. Im Ergebnis sollten vorerst die vorgeschriebenen
Aufklärungsgespräche, gemäß der §15(1) VOB/A, mit den zwei Bietern abgewartet
werden. Dies erfolgte am 19.12.2019.
Im
Ergebnis des Aufklärungsgespräches und bei Abwägung aller Möglichkeiten, sollte
auch im Hinblick der derzeitigen starken Baukonjunktur, zumal sich am
Wettbewerb nur zwei Bieter beteiligt haben, die ausgearbeitete, beschlossene
und baugenehmigte Planung umgesetzt und der Auftrag erteilt werden.
Gemäß
dem Zuwendungsbescheid vom 21.05.2019 muss mit der Maßnahme bis Ende des Jahres
2020 begonnen werden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat Laubach sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die am 15.02.2018 eingebrachte
und mit einer Kostenobergrenze von 4,5 Mio. € geändert beschlossene
Magistratsvorlage für den Neubau des Feuerwehrhauses in Laubach aufzuheben
sowie
zusätzlich benötigte Mittel in Höhe von 1 Mio. € im
städtischen Haushalt 2020 als Verpflichtungsermächtigung bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
stehen zurzeit im Haushalt Mittel in Höhe von 4.500.000,00 € (Kostenobergrenze)
unter der Kostenstelle 15.573.01/0299 84100050 haushaltsrechtlich zur
Verfügung. Die fehlenden Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € werden im Haushalt
2020 als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
Protokollauszug gemeinsame
Sitzung JSKTSA und HBFA vom 30.01.2018
Protokollauszug 15.02.2018
Mag. Vorlage 04.07.2018
Mitteilung Magistrat
02.12.2019