Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 02.04.2019 mitgeteilt, dass Herr Kurt Knoll mit Schreiben vom 28.03.201
um seine vorzeitige Entlassung aus dem Amt des Ortsgerichtsschöffen des
Ortsgerichtes Laubach I gebeten hat. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes
eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und
geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung
abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG wird erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Björn Erik Ruppel, wohnhaft in 35321 Laubach, Alfred-Funk-Str. 2,
gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen
und 2. Vertreters des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach I für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor.