Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach I
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Vorlage
535/2019
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 02.04.2019 mitgeteilt, dass Herr Kurt Knoll mit Schreiben vom 28.03.201 um seine vorzeitige Entlassung aus dem Amt des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach I gebeten hat. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG wird erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Björn Erik Ruppel, wohnhaft in 35321 Laubach, Alfred-Funk-Str. 2, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreters des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach I  für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.