Betreff
Zusammenlegung durch Umstrukturierung der Region Vogelsberg Touristik GmbH (RVT GmbH) und Auflösung des Zweckverbandes Naturpark Hoher Vogelsberg (ZV NVV) sowie Auflösung des Vereins Geopark Vulkanregion Vogelsberg e.V. (GVV e.V.)
Vorlage
515/2019
Aktenzeichen
792.81
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

 

1.    Übersicht

 

Die faktische Zusammenlegung der drei Einrichtungen (GmbH, Zweckverband und eingetragener Verein) ist rechtstechnisch dadurch zu bewerkstelligen, dass sowohl der ZV NVV als auch der GVV e.V. aufgelöst werden und im Gegenzug die RVT GmbH entsprechend umstrukturiert wird.

 

Für das Geschäftsjahr 2019 ist zudem einem Nachschussbedarf der RVT GmbH in Höhe von 30.000 Euro Rechnung zu tragen. Die geplante Erhöhung des Stammkapitals um 100.000 Euro soll von den zukünftigen Gesellschaftern vorgenommen werden.

 

 

2.    Zum ZV NVV

 

3.1

Der Zweckverband hat insgesamt 14 Verbandsmitglieder, nämlich 3 Landkreise, 6 Städte und 5 Gemeinden (§ 1 Abs. 1 Verbandssatzung (ZV-S)). Alle 14 Gebietskörperschaften sind zugleich Gesellschafter der RVT GmbH.

 

3.2

Die Stadt Gedern (Wetteraukreis) hat mit Schreiben vom 10.04.2019 beim Vorstandsvorstandsvorsitzenden des Zweckverbandes ihr Ausscheiden zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt.

 

Ein Verbandsmitglied kann mit einer Frist von einem Jahr seine Mitgliedschaft ordentlich kündigen, wenn es mindestens 20 Jahre Mitglied ist und der Zweckverband Aufgaben wahrnimmt, „die überwiegend nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen“ (§ 21 Abs. 2 Satz 2 HessKGG).

 

Da die Stadt Gedern nach Angaben des ZV-Geschäftsführers seit dem 20.10.1997 Verbandsmitglied ist, ist deren ordentliches Kündigungsrecht davon abhängig, ob die Verbandsaufgaben (§ 3 ZV-S) überwiegend freiwillig und damit nicht gesetzlich vorgegeben sind.

 

Wegen der Jahresfrist (11.04.2020) kann eine rechtliche Prüfung zur Freiwilligkeit der Aufgaben des ZV-NVV dahinstehen, da sich durch die anstehende Auflösung des ZV NVV auch diese ordentliche Kündigung eines Verbandsmitgliedes erledigen dürfte.

 

3.3

Die Auflösung des Zweckverbandes bedarf einer Zweidrittelmehrheit der satzungsmäßigen Stimmzahl der Verbandsversammlung (§ 7 Abs. 2 Nr. 10 i.V.m. § 17 Abs. 1 ZV-S; ebenso: § 21 Abs. 1 Satz 1 HessKGG).

 

Da die Verbandsversammlung aus 23 Vertreter/innen der Verbandsmitglieder besteht, ist die erforderliche Mehrheit dann gegeben, wenn mindestens 16 Mitglieder der Verbandsversammlung der Auflösung des Zweckverbandes zustimmen.

 

Eine entsprechend beschlossene Auflösung bedarf zudem der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese Genehmigung ist mit der Maßgabe zu erteilen, dass die Auflösung erst zu einem dort bestimmten Zeitpunkt wirksam wird, wenn dies zur

 

Anpassung an die durch die Auflösung „bedingten Verhältnisse aus Gründen des öffentlichen Wohles erforderlich ist“ (§ 21 Abs. 3 Satz 1 und 2 HessKGG).

 

3.4

Nach § 17 Abs. 2 ZV-S fällt im Falle der Auflösung „das Verbandsvermögen an das Land Hessen mit der Maßgabe, dass das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Natur- und Landschaftsschutzes im „Naturpark Vulkanregion Vogelsberg“ zu verwenden ist“.

 

Mit dem zuständigen Fachministerium wird deshalb zur Zeit geklärt, ob im Falle der genehmigten Auflösung des Zweckverbandes das nach der Abwicklung (§ 22 HessKGG) verbliebene Vermögen auf die umzustrukturierende RVT GmbH übertragen werden kann, da sie die Naturpark-Funktion des bisherigen Zweckverbandes übernehmen wird.

 

Darauf bezieht sich Ziffer 2 des Beschlussvorschlages.

 

3.5

Mit dem zuständigen Fachministerium wird derzeit auch geklärt, ob die Förderung des Naturparks durch das Land Hessen uneingeschränkt weitergeführt werden kann, wenn eine GmbH zukünftig die Naturpark-Funktion übernimmt.

 

Die Prüfung aller hessischen Naturparke erfolgt durch das Regierungspräsidium Gießen. Von dort ist klargestellt worden, dass sich im Rahmen der umzustrukturierenden RVT GmbH an dem abgegrenzten Haushalt für den Naturpark-Bereich nichts ändern darf. Dadurch wird dem RP Gießen ermöglicht, auch weiterhin den jährlichen Verwendungsnachweis naturparkbezogen zu prüfen.

 

Zudem müssen auch in der GmbH-Rechtsform die rechtlichen Vorgaben der Naturpark-Zielsetzung weiterhin beachtet werden (§ 27 BNatSchG i.V.m. § 12 Abs. 6 HAGBNatSchG).

 

 

3.    Zur Umstrukturierung der RVT GmbH

 

4.1

Die RVT GmbH hat derzeit 41 Gesellschafter. Dies sind 4 Landkreise, 17 Städte, 14 Gemeinden, 3 eingetragene Vereine, die VGO GmbH, die HOGA Vogelsberg und die IHK Gießen-Friedberg.

 

Das Stammkapital beläuft sich auf insgesamt 150.750 Euro, wobei es insgesamt 603 Stimmanteile gibt, da 250 Euro eine Stimme gewähren (§ 7 Abs. 5 Satz 2 RVT-GV).

 

Von den 150.750 Euro hält der Vogelsbergkreis 34.000 Euro (22,55 %), der Wetteraukreis 21.250 Euro (14,1 %), der Kreis Gießen 10.000 Euro (6,3 %) und der Main-Kinzig-Kreis 5.000 Euro (3,32 %).

 

 

4.2

Der Vogelsbergkreis plant, zukünftig in der umzustrukturierenden RVT GmbH Geschäftsanteile in Höhe von mindestens 50,1 % zu halten. Der Vogelsbergkreis ist in diesem Zusammenhang bereit, die Geschäftsanteile von den Gesellschaftern zu übernehmen, die nicht mehr Gesellschafter dieser GmbH sein wollen (z.B. Stadt Gedern).

 

Eine solche Abtretung von Geschäftsanteilen unter Gesellschaftern ist ohne Weiteres möglich (§ 13 Abs. 1 RVT-GV). Erforderlich ist ein notarieller Abtretungsvertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG).

 

Nach den bisher geführten Diskussionen stellt sich insbesondere für den Wetteraukreis und seine 8 kreisangehörigen Kommunen die Frage, ob sie Gesellschafter der umzustrukturierenden GmbH bleiben wollen.

 

Neben der Stadt Gedern sind dies die Städte Büdingen, Nidda und Ortenberg sowie die Gemeinden Echzell, Glauburg, Hirzenhain und Ranstadt. Diese 8 Städte und Gemeinden halten Geschäftsanteile, die sich auf 20.750 Euro addieren. Da der Wetteraukreis selbst 21.250 Euro hält, geht es insoweit um Geschäftsanteile von insgesamt 42.000 Euro (27,86 %).

 

 

4.    Zum Zuschussbedarf (30.000 Euro) für das Geschäftsjahr 2019

 

5.1

Die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse der RVT GmbH sind insbesondere dadurch geprägt, dass der Wetteraukreis in 2014 seinen Dienstleistungsvertrag mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 40.000 Euro gekündet hat. Demgemäß hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11.06.2019 (TOP 4) empfohlen, dass die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, dass die Gesellschafter mit bestehendem Dienstleistungsvertrag anteilig einen Betrag von 30.000 Euro nachschießen.

 

5.2

In der Gesellschafterversammlung am 27.06.2019 ist bei der Vorstellung des Jahresabschlusses für 2018 deutlich geworden, dass sich das Eigenkapital zum 31.12.2018 auf 25.000 Euro reduziert hat. Ein negatives Betriebsergebnis von 30.000 Euro für 2018 ist nach Mitteilung des Wirtschaftsprüfers keine tragfähige Basis für 2019.

 

Demgemäß hat die Gesellschafterversammlung am 27.06.2019 mehrheitlich beschlossen, dass die Gesellschafter mit Dienstleistungsvertrag sich bereit erklären, für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt 30.000 Euro anteilig und zeitnah nachzuschießen.

 

Wegen des jeweiligen anteiligen Betrages der einzelnen Gesellschafter (vgl. § 26 Abs. 2 GmbHG) wird auf die beigefügte Aufstellung (Anlage: Übersicht Nachschuss 2019) verwiesen.

 

5.    Zur Erhöhung des Stammkapitals

 

6.1

§ 55 GmbHG regelt die Erhöhung des Stammkapitals. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 11.06.2019 (TOP 4) den Gesellschaftern empfohlen, das Stammkapital der Gesellschaft von 150.750 Euro um 100.000 Euro auf 250.750 Euro zu erhöhen.

 

Die Übernahme eines Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital muss durch jeden Gesellschafter erklärt werden, wobei die Erklärung notariell aufzunehmen oder zu beglaubigen (§ 55 Abs. 1 GmbHG).

 

 

6.2

Es ist sinnvoll, dass die „Bereinigung“ der Gesellschafterstruktur der RVT GmbH noch in 2019 erfolgt.

 

Mithin sollte die Erhöhung des Stammkapitals durch die Gesellschafter beschlossen werden, die Gesellschafter der umzustrukturierenden RVT GmbH bleiben. Dieser voraussichtlich kleinere Kreis der Gesellschafter hat dann darüber zu entscheiden, welchen Geschäftsanteil jeder Gesellschafter von der Kapitalerhöhung um 100.000 Euro übernimmt. Wie dargelegt, plant der Vogelsbergkreis zukünftig Geschäftsanteile in Höhe von 50,15 % zu halten (125.750 Euro von 250.750 Euro).

 

Darauf bezieht sich Ziffer 1 der Beschlussvorlage.

 

6.3

Der Kreis der verbleibenden Gesellschafter sollte dann auch darüber entscheiden, welchen Umfang zukünftig der jeweilige Zuschuss eines Gesellschafters über den Dienstleistungsvertrag mit der Gesellschaft haben soll.

 

Es liegt auf der Hand, dass die Anzahl der Gesellschafter und die ab 2020 geplante Stärkung der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft von ihrer zukünftigen wirtschaftlichen Ausstattung abhängig ist.

 

Der Magistrat hat bereits am 24.06.2019 mit Vorlage Nr. 500/2019 gemeinsam mit den Ostkreiskommunen und dem Landkreis Gießen signalisiert, dass diese Maßnahme als sinnvoll erachtet wird. Dies aber auch nur vorbehaltlich der weiteren Gremienbeschlüsse. Die Vorlage nebst Anlagen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

1.

 

Die Stadt Laubach als Gesellschafterin der Region Vogelsberg-Touristik GmbH stimmt in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft der Erhöhung des

Stammkapitals um 100.000 Euro zu. Ihr/ihre Vertreter/in in der Gesellschaftsversammlung der RVT GmbH wird angewiesen, entsprechend zu votieren.

 

 

2.

 

Die Stadt Laubach als Verbandsmitglied des Zweckverbandes Naturpark Vulkanregion Vogelsberg stimmt der Auflösung dieses Zweckverbandes zu.

 

Da die Verbandssatzung die Abwicklung im Falle der Auflösung nicht näher regelt (§ 22 HessKGG), bestimmt die Verbandsversammlung, dass dem Verbandsvorstand die Abwicklung obliegt, der sich dabei des Geschäftsführers und der Geschäftsstelle des bisherigen Zweckverbandes bedient. Der/die gemeindliche Vertreter/in in der Verbandsversammlung wird angewiesen, entsprechend zu votieren.

 

Mit der Auflösung und Abwicklung des Zweckverbandes fällt das verbliebene Verbandsvermögen an das Land Hessen mit der Maßgabe, dass das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Natur- und Landschaftsschutzes im Naturpark Vulkanregion Vogelsberg zu verwenden ist (§ 17 Abs. 2 ZV-VS).

 

Daher wird die Verbandsversammlung den Vorstand im Rahmen der Abwicklung beauftragen, beim Land Hessen zu erreichen, dass das Verbandsvermögen der umzustrukturierenden RVT GmbH zur Verfügung gestellt wird, die zukünftig auch die Naturpark-Funktion übernehmen wird. Der/die gemeindliche Vertreter/in in der Verbandsversammlung wird angewiesen, entsprechend zu votieren.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch diese Maßnahme ist ein Fortbestand der VB-Touristik für zunächst zwei Jahre gesichert. Ein Evaluationstermin ist für 2021 geplant. Die Mehrkosten für die 25 % Erhöhung des jährlichen Mitgliedsbeitrages betragen für die Stadt Laubach 2113,13 €. Für die Erhöhung der Stammeinlage um 100.000 € werden ebenfalls 2990 € bereitgestellt.

Gemäß mehrheitlichem Beschluss der Gesellschafterversammlung der RVT GmbH vom 27.06.2019 wird ein Nachschuss in Höhe von 30.000,00 € für das Jahr 2019 gewährt „ anteilig für die Stadt Laubach 948,65 €“ .

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

 

 

Anlagen:

 

Übersicht Nachschuss 2019