Begründung:
1.
Übersicht
Die faktische
Zusammenlegung der drei Einrichtungen (GmbH, Zweckverband und eingetragener
Verein) ist rechtstechnisch dadurch zu bewerkstelligen, dass sowohl der ZV NVV
als auch der GVV e.V. aufgelöst werden und im Gegenzug die RVT GmbH entsprechend
umstrukturiert wird.
Für das Geschäftsjahr
2019 ist zudem einem Nachschussbedarf der RVT GmbH in Höhe von 30.000 Euro
Rechnung zu tragen. Die geplante Erhöhung des Stammkapitals um 100.000 Euro
soll von den zukünftigen Gesellschaftern vorgenommen werden.
2.
Zum ZV NVV
3.1
Der Zweckverband hat
insgesamt 14 Verbandsmitglieder, nämlich 3 Landkreise, 6 Städte und 5 Gemeinden
(§ 1 Abs. 1 Verbandssatzung (ZV-S)). Alle 14 Gebietskörperschaften sind
zugleich Gesellschafter der RVT GmbH.
3.2
Die Stadt Gedern (Wetteraukreis)
hat mit Schreiben vom 10.04.2019 beim Vorstandsvorstandsvorsitzenden des
Zweckverbandes ihr Ausscheiden zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt.
Ein Verbandsmitglied
kann mit einer Frist von einem Jahr seine Mitgliedschaft ordentlich kündigen,
wenn es mindestens 20 Jahre Mitglied ist und der Zweckverband Aufgaben
wahrnimmt, „die überwiegend nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen“ (§
21 Abs. 2 Satz 2 HessKGG).
Da die Stadt Gedern nach
Angaben des ZV-Geschäftsführers seit dem 20.10.1997 Verbandsmitglied ist, ist
deren ordentliches Kündigungsrecht davon abhängig, ob die Verbandsaufgaben (§ 3
ZV-S) überwiegend freiwillig und damit nicht gesetzlich vorgegeben sind.
Wegen der Jahresfrist
(11.04.2020) kann eine rechtliche Prüfung zur Freiwilligkeit der Aufgaben des
ZV-NVV dahinstehen, da sich durch die anstehende Auflösung des ZV NVV auch
diese ordentliche Kündigung eines Verbandsmitgliedes erledigen dürfte.
3.3
Die Auflösung des
Zweckverbandes bedarf einer Zweidrittelmehrheit der satzungsmäßigen Stimmzahl
der Verbandsversammlung (§ 7 Abs. 2 Nr. 10 i.V.m. § 17 Abs. 1 ZV-S; ebenso: §
21 Abs. 1 Satz 1 HessKGG).
Da die
Verbandsversammlung aus 23 Vertreter/innen der Verbandsmitglieder besteht, ist
die erforderliche Mehrheit dann gegeben, wenn mindestens 16 Mitglieder der Verbandsversammlung
der Auflösung des Zweckverbandes zustimmen.
Eine entsprechend
beschlossene Auflösung bedarf zudem der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese
Genehmigung ist mit der Maßgabe zu erteilen, dass die Auflösung erst zu einem
dort bestimmten Zeitpunkt wirksam wird, wenn dies zur
Anpassung an die durch
die Auflösung „bedingten Verhältnisse aus Gründen des öffentlichen Wohles
erforderlich ist“ (§ 21 Abs. 3 Satz 1 und 2 HessKGG).
3.4
Nach § 17 Abs. 2 ZV-S
fällt im Falle der Auflösung „das Verbandsvermögen an das Land Hessen mit der
Maßgabe, dass das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Natur-
und Landschaftsschutzes im „Naturpark Vulkanregion Vogelsberg“ zu verwenden
ist“.
Mit dem zuständigen
Fachministerium wird deshalb zur Zeit geklärt, ob im Falle der genehmigten
Auflösung des Zweckverbandes das nach der Abwicklung (§ 22 HessKGG) verbliebene
Vermögen auf die umzustrukturierende RVT GmbH übertragen werden kann, da sie
die Naturpark-Funktion des bisherigen Zweckverbandes übernehmen wird.
Darauf bezieht sich
Ziffer 2 des Beschlussvorschlages.
3.5
Mit dem zuständigen
Fachministerium wird derzeit auch geklärt, ob die Förderung des Naturparks
durch das Land Hessen uneingeschränkt weitergeführt werden kann, wenn eine GmbH
zukünftig die Naturpark-Funktion übernimmt.
Die Prüfung aller
hessischen Naturparke erfolgt durch das Regierungspräsidium Gießen. Von dort
ist klargestellt worden, dass sich im Rahmen der umzustrukturierenden RVT GmbH
an dem abgegrenzten Haushalt für den Naturpark-Bereich nichts ändern darf.
Dadurch wird dem RP Gießen ermöglicht, auch weiterhin den jährlichen Verwendungsnachweis
naturparkbezogen zu prüfen.
Zudem müssen auch in der
GmbH-Rechtsform die rechtlichen Vorgaben der Naturpark-Zielsetzung weiterhin
beachtet werden (§ 27 BNatSchG i.V.m. § 12 Abs. 6 HAGBNatSchG).
3.
Zur Umstrukturierung der RVT GmbH
4.1
Die RVT GmbH hat derzeit
41 Gesellschafter. Dies sind 4 Landkreise, 17 Städte, 14 Gemeinden, 3
eingetragene Vereine, die VGO GmbH, die HOGA Vogelsberg und die IHK
Gießen-Friedberg.
Das Stammkapital beläuft
sich auf insgesamt 150.750 Euro, wobei es insgesamt 603 Stimmanteile gibt, da
250 Euro eine Stimme gewähren (§ 7 Abs. 5 Satz 2 RVT-GV).
Von den 150.750 Euro
hält der Vogelsbergkreis 34.000 Euro (22,55 %), der Wetteraukreis 21.250 Euro
(14,1 %), der Kreis Gießen 10.000 Euro (6,3 %) und der Main-Kinzig-Kreis 5.000
Euro (3,32 %).
4.2
Der Vogelsbergkreis
plant, zukünftig in der umzustrukturierenden RVT GmbH Geschäftsanteile in Höhe
von mindestens 50,1 % zu halten. Der Vogelsbergkreis ist in diesem Zusammenhang
bereit, die Geschäftsanteile von den Gesellschaftern zu übernehmen, die nicht
mehr Gesellschafter dieser GmbH sein wollen (z.B. Stadt Gedern).
Eine solche Abtretung
von Geschäftsanteilen unter Gesellschaftern ist ohne Weiteres möglich (§ 13
Abs. 1 RVT-GV). Erforderlich ist ein notarieller Abtretungsvertrag (§ 15 Abs. 3
GmbHG).
Nach den bisher
geführten Diskussionen stellt sich insbesondere für den Wetteraukreis und seine
8 kreisangehörigen Kommunen die Frage, ob sie Gesellschafter der umzustrukturierenden
GmbH bleiben wollen.
Neben der Stadt Gedern
sind dies die Städte Büdingen, Nidda und Ortenberg sowie die Gemeinden Echzell,
Glauburg, Hirzenhain und Ranstadt. Diese 8 Städte und Gemeinden halten
Geschäftsanteile, die sich auf 20.750 Euro addieren. Da der Wetteraukreis
selbst 21.250 Euro hält, geht es insoweit um Geschäftsanteile von insgesamt
42.000 Euro (27,86 %).
4.
Zum Zuschussbedarf (30.000 Euro) für das Geschäftsjahr 2019
5.1
Die schwierigen
wirtschaftlichen Verhältnisse der RVT GmbH sind insbesondere dadurch geprägt,
dass der Wetteraukreis in 2014 seinen Dienstleistungsvertrag mit einer
jährlichen Zahlungsverpflichtung von 40.000 Euro gekündet hat. Demgemäß hat der
Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11.06.2019 (TOP 4) empfohlen, dass die Gesellschafterversammlung
für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, dass die Gesellschafter mit bestehendem
Dienstleistungsvertrag anteilig einen Betrag von 30.000 Euro nachschießen.
5.2
In der
Gesellschafterversammlung am 27.06.2019 ist bei der Vorstellung des Jahresabschlusses
für 2018 deutlich geworden, dass sich das Eigenkapital zum 31.12.2018 auf
25.000 Euro reduziert hat. Ein negatives Betriebsergebnis von 30.000 Euro für
2018 ist nach Mitteilung des Wirtschaftsprüfers keine tragfähige Basis für
2019.
Demgemäß hat die
Gesellschafterversammlung am 27.06.2019 mehrheitlich beschlossen, dass die
Gesellschafter mit Dienstleistungsvertrag sich bereit erklären, für das Geschäftsjahr
2019 insgesamt 30.000 Euro anteilig und zeitnah nachzuschießen.
Wegen des jeweiligen
anteiligen Betrages der einzelnen Gesellschafter (vgl. § 26 Abs. 2 GmbHG) wird
auf die beigefügte Aufstellung (Anlage:
Übersicht Nachschuss 2019) verwiesen.
5.
Zur Erhöhung des Stammkapitals
6.1
§ 55 GmbHG regelt die
Erhöhung des Stammkapitals. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am
11.06.2019 (TOP 4) den Gesellschaftern empfohlen, das Stammkapital der
Gesellschaft von 150.750 Euro um 100.000 Euro auf 250.750 Euro zu erhöhen.
Die Übernahme eines
Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital muss durch jeden Gesellschafter
erklärt werden, wobei die Erklärung notariell aufzunehmen oder zu beglaubigen
(§ 55 Abs. 1 GmbHG).
6.2
Es ist sinnvoll, dass
die „Bereinigung“ der Gesellschafterstruktur der RVT GmbH noch in 2019 erfolgt.
Mithin sollte die
Erhöhung des Stammkapitals durch die Gesellschafter beschlossen werden, die
Gesellschafter der umzustrukturierenden RVT GmbH bleiben. Dieser voraussichtlich
kleinere Kreis der Gesellschafter hat dann darüber zu entscheiden, welchen Geschäftsanteil
jeder Gesellschafter von der Kapitalerhöhung um 100.000 Euro übernimmt. Wie
dargelegt, plant der Vogelsbergkreis zukünftig Geschäftsanteile in Höhe von
50,15 % zu halten (125.750 Euro von 250.750 Euro).
Darauf bezieht sich
Ziffer 1 der Beschlussvorlage.
6.3
Der Kreis der
verbleibenden Gesellschafter sollte dann auch darüber entscheiden, welchen
Umfang zukünftig der jeweilige Zuschuss eines Gesellschafters über den Dienstleistungsvertrag
mit der Gesellschaft haben soll.
Es liegt auf der Hand,
dass die Anzahl der Gesellschafter und die ab 2020 geplante Stärkung der
Leistungsfähigkeit der Gesellschaft von ihrer zukünftigen wirtschaftlichen
Ausstattung abhängig ist.
Der Magistrat hat
bereits am 24.06.2019 mit Vorlage Nr. 500/2019 gemeinsam mit den
Ostkreiskommunen und dem Landkreis Gießen signalisiert, dass diese Maßnahme als
sinnvoll erachtet wird. Dies aber auch nur vorbehaltlich der weiteren
Gremienbeschlüsse. Die Vorlage nebst Anlagen ist dieser Beschlussvorlage
beigefügt.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt
Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
1.
Die Stadt Laubach als
Gesellschafterin der Region Vogelsberg-Touristik GmbH stimmt in der
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft der Erhöhung des
Stammkapitals um 100.000
Euro zu. Ihr/ihre Vertreter/in in der Gesellschaftsversammlung der RVT GmbH
wird angewiesen, entsprechend zu votieren.
2.
Die Stadt Laubach als
Verbandsmitglied des Zweckverbandes Naturpark Vulkanregion Vogelsberg stimmt
der Auflösung dieses Zweckverbandes zu.
Da die Verbandssatzung
die Abwicklung im Falle der Auflösung nicht näher regelt (§ 22 HessKGG),
bestimmt die Verbandsversammlung, dass dem Verbandsvorstand die Abwicklung
obliegt, der sich dabei des Geschäftsführers und der Geschäftsstelle des bisherigen
Zweckverbandes bedient. Der/die gemeindliche Vertreter/in in der Verbandsversammlung
wird angewiesen, entsprechend zu votieren.
Mit der Auflösung und
Abwicklung des Zweckverbandes fällt das verbliebene Verbandsvermögen an das
Land Hessen mit der Maßgabe, dass das Vermögen unmittelbar und ausschließlich
für Zwecke des Natur- und Landschaftsschutzes im Naturpark Vulkanregion
Vogelsberg zu verwenden ist (§ 17 Abs. 2 ZV-VS).
Daher wird die
Verbandsversammlung den Vorstand im Rahmen der Abwicklung beauftragen, beim
Land Hessen zu erreichen, dass das Verbandsvermögen der umzustrukturierenden
RVT GmbH zur Verfügung gestellt wird, die zukünftig auch die Naturpark-Funktion
übernehmen wird. Der/die gemeindliche Vertreter/in in der Verbandsversammlung
wird angewiesen, entsprechend zu votieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch diese Maßnahme ist ein Fortbestand der
VB-Touristik für zunächst zwei Jahre gesichert. Ein Evaluationstermin ist für
2021 geplant. Die Mehrkosten für die 25 % Erhöhung des jährlichen
Mitgliedsbeitrages betragen für die Stadt Laubach 2113,13 €. Für die Erhöhung
der Stammeinlage um 100.000 € werden ebenfalls 2990 € bereitgestellt.
Gemäß mehrheitlichem Beschluss der
Gesellschafterversammlung der RVT GmbH vom 27.06.2019 wird ein Nachschuss in
Höhe von 30.000,00 € für das Jahr 2019 gewährt „ anteilig für die Stadt Laubach
948,65 €“ .
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
Übersicht Nachschuss 2019