der Stadt Laubach
Begründung:
Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem
Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch
das Land Hessen –Hessen Mobil-, zum Ausgleich des Bauvorhabens „K20 – Waldeck“
zu verkaufen. Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im Gegensatz zu den
Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt
Laubach.
Der Eintragungstext lautet wie folgt:
Die Bundesrepublik Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung) einschließlich der von ihr zur Erfüllung beauftragte
Personen sind berechtigt, für das Straßenbauobjekt „A49 –Betriebsumfahrt“ die
Kompensationsmaßnahmen „Buchenmischwald in der Einfürste – Fläche 3“ auf den
Grundstücken zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das
Grundstück zu betreten oder zu befahren. Der jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen
zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu
beeinträchtigen.
Für die Maßnahme werden 112.218 Ökopunkte mit einem
Nettokaufpreis von 0,40 € pro Punkt realisiert.
Beschlussantrag:
In seiner Funktion als Vorsitzender der
Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51
Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 118.218 Ökopunkten für die
Ausgleichsmaßnahme „K20 Waldeck“ aus der Parzelle Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1
teilweise, Ökopunktefläche 3 „Buchenmischwald in der Einfürste“ zugunsten der Bundesregierung Deutschland -
Bundesstraßenverwaltung- zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
dem Verkauf von 118.218 Ökopunkten zu 0,40 € Netto/Ökopunkt werden Einnahmen
von 47.287,20 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung
erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% der Nettosumme;
d.h. der Betrag reduziert sich um 2.837,23,00 € auf 44.449,97 €.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
-Beschreibung der Einzelfläche