Begründung:
Die
Rentkammer von Herrn Graf zu Solms-Laubach beabsichtigt, im oberen Horlofftal
zwischen Laubach und Schotten im Waldbereich “Kirchberg” ein “Naturerlebniszentrum
Laubacher Wald” einzurichten. Das Ziel des Naturerlebniszentrums im Laubacher
Wald ist die Verknüpfung von nachhaltiger Regionalentwicklung durch Schaffung
eines überregionalen Anziehungspunktes für die Freizeitgestaltung mit einem
naturverträglichen Erlebnis- und Bildungsangebot.
Teil
der Infrastruktureinrichtungen des geplanten Vorhabens ist ein Parkplatz für
PKW, der im Wald im Bereich “Große Hexenwiese/Thomasbügel” angelegt werden
soll. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Laubach stellt für den Bereich
des geplanten Parkplatzes “Wald” dar. Um die Genehmigungsvoraussetzungen für
die geplante Parkplatzanlage zu schaffen, soll die Darstellung “Wald” in diesem
Bereich in “Verkehrsfläche - Zweckbestimmung Parkplatz” geändert werden. Der
Änderungsbeschluss wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
am 03.03.2008 gefasst.
Der
Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der zugehörigen
Begründung sowie Umweltbericht wurde in der Zeit vom 25.08.2008 bis zum
22.09.2008 öffentlich ausgelegt, um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Gleichzeitig
wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
1 BauGB beteiligt.
Auf
den nachfolgenden Seiten finden sich die Beschlussempfehlungen zu den
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Es liegen
keine Stellungnahmen und Anregungen gemäß § 3 Abs.1 BauGB vor.
Im
Anschluss an den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss kann der entsprechend der
beigelegten Beschlussempfehlung geänderte Plan als Entwurf gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.
Es
wird gebeten wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach und über den Umwelt-,
Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der
Flächennutzungsplanänderung im Bereich “Große Hexenwiese/Thomasbügel”, welche
im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen
sind, gemäß der nachfolgenden Anlage (Seite 1-22). Die Abwägung ist Bestandteil
des Beschlusses.
(2) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die Überarbeitung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung
gemäß den Vorgaben der Abwägung.
(3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gleichzeitig, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich
auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
(4) Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und
Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.