Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt Laubach Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Große Hexenwiese/ Thomasbügel" a.) Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB b.) Beschluss über die Überarbeitung des Vorentwurfes gemäß den Vorgaben der Abwägung und über die ansch ließende Entwurfsoffenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
370/2008
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Rentkammer von Herrn Graf zu Solms-Laubach beabsichtigt, im oberen Horlofftal zwischen Laubach und Schotten im Waldbereich “Kirchberg” ein “Naturerlebnis­zentrum Laubacher Wald” einzurichten. Das Ziel des Naturerlebniszentrums im Laubacher Wald ist die Verknüpfung von nachhaltiger Regionalentwicklung durch Schaffung eines überregionalen Anziehungspunktes für die Freizeitgestaltung mit einem naturverträglichen Erlebnis- und Bildungsangebot.

 

Teil der Infrastruktureinrichtungen des geplanten Vorhabens ist ein Parkplatz für PKW, der im Wald im Bereich “Große Hexenwiese/Thomasbügel” angelegt werden soll. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Laubach stellt für den Bereich des geplanten Parkplatzes “Wald” dar. Um die Genehmigungsvoraussetzungen für die geplante Parkplatzanlage zu schaffen, soll die Darstellung “Wald” in diesem Bereich in “Verkehrsfläche - Zweckbestimmung Parkplatz” geändert werden. Der Änderungs­beschluss wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach am 03.03.2008 gefasst.

 

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der zugehörigen Begründung sowie Umweltbericht wurde in der Zeit vom 25.08.2008 bis zum 22.09.2008 öffentlich ausgelegt, um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Gleichzeitig wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Auf den nachfolgenden Seiten finden sich die Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Es liegen keine Stellungnahmen und Anregungen gemäß § 3 Abs.1 BauGB vor.

 

Im Anschluss an den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss kann der entsprechend der beigelegten Beschlussempfehlung geänderte Plan als Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.

 

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach und über den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtver­ordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich “Große Hexenwiese/Thomasbügel”, welche im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, gemäß der nachfolgenden Anlage (Seite 1-22). Die Abwägung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

(2)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Über­arbeitung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung gemäß den Vorgaben der Abwägung.

 

(3)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gleichzeitig, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

(4)   Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.