Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten im Grundbuch
der Stadt Laubach
Vorlage
478/2019
Aktenzeichen
855.010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch das Land Hessen –Hessen Mobil-, zum Ausgleich des Bauprojektes „A45 – PWC Kochsgrund“ zu verkaufen. Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach.

 

Der Eintragungstext lautet wie folgt:

 

Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) einschließlich der von ihr zur Erfüllung beauftragte Personen sind berechtigt, für das Straßenbauobjekt „A45 – PWD Kochsgrund“ die Kompensationsmaßnahmen „Altbuchenkomplex am Steinbügel – Fläche 14“ auf den Grundstücken zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren. Der jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.

 

Für die Maßnahme werden 6.000 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,40 € pro Punkt realisiert.

 

Für diese Fläche 14 gibt es bereits Grunddienstbarkeiten.

Beschlussantrag:

 

In seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 6.000 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „A45 – PWC Kochsgrund“ aus der Parzelle  Gemarkung Ruppertsburg, Flur 9, Flurstück 2 teilweise, Ökopunktefläche 14 „Altbuchenkomplex am Steinbügel“  zugunsten der Bundesregierung Deutschland - Bundesstraßenverwaltung- zu.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei dem Verkauf von 6.000 Ökopunkten zu 0,40 € Netto/Ökopunkt werden Einnahmen von 2.400,00 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% der Nettosumme; d.h. der Betrag reduziert sich um 144,00 € auf 2.256,00 €.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

Anlagen:

 

-       Vertragsentwurf HLG – Stadtwaldstiftung Laubach

-       Beschreibung der Einzelfläche „Am Steinbügel“