Begründung:
Die Fa. Caspar Bau GmbH hat im Oktober 2017
Ausbesserungsarbeiten am Verbindungsweg Ruppertsburg-Villingen durchgeführt.
Ursprünglich wurden diese Arbeiten als KIP-Maßnahme bei der investiven
Buchungsstelle 12.541.01/0348.84200348 geplant. Für alle KIP-Maßnahmen besteht
die Sonderregelung, dass auch Unterhaltungsmaßnahmen als Anlagevermögen
aktiviert und pauschal über 30 Jahre abgeschrieben werden können. Im Laufe des
Jahres wurde entschieden, dass die Ausbesserungsarbeiten am Verbindungsweg
Ruppertsburg-Villingen außerhalb des KIP-Programmes durchgeführt werden. Die
Buchung der Rechnung in Höhe von 54.529,14 € muss deshalb im Aufwand bei der Buchungsstelle
12.541.01.61650000 (Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch)
vorgenommen werden. Im Budget „Straßen“ stehen im Haushaltsjahr 2017 keine
Mittel mehr zur Verfügung. Deshalb handelt es sich um eine außerplanmäßige
Ausgabe. Diese ist gedeckt durch die Einsparung im Budget „Personalkosten“.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
stimmt gem. § 100 HGO der außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr für die
Ausbesserungsarbeiten am Verbindungsweg Ruppertsburg-Villingen in Höhe von
54.529,14 € zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 54.529,14 € ist gedeckt durch die Einsparung
im Budget „Personalkosten“.
Anlagen: Rechnung der Fa. Caspar Bau GmbH vom 30.10.2017 Rg.
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