Bebauungsplan "In der Lautenbach"
hier: - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
vorgelegten Stellungnahmen gemäß § 1 (7)
- Satzungsbeschluss gemäß 3 10 (1) BauGB
- Inkrafttreten
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in ihrer Sitzung am
26.04.2018 den Bebauungsplan „In der
Lautenbach“ in der Kernstadt Laubach sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes
im entsprechenden Bereich nach § 2 (1) BauGB zur Aufstellung beschlossen.
Auf der Grundlage des jeweiligen Vorentwurfes
der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes erfolgte im Juni/ Juli
2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und
4 (1) BauGB.
Im Ergebnis dessen
wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der kommunalen
Abwägungsentscheidung eine Fortführung des Bauleitplanverfahrens aufgrund von
Rechtsverletzungen in Frage stellen würden.
Planinhaltliche Änderungen hatten keine
Auswirkungen auf die Grundkonzeption des Bebauungsplanes: Im Bebauungsplan
wurden Hinweise auf die Lage des Plangebietes im Bereich des
Trinkwasserschutzgebietes (Zone IIIB) für die Gewinnungsanlagen Inheiden sowie
im Heilquellenschutzgebiet (Zone III) für die Provinz Oberhessen, zu den
Bestimmungen des § 21 Hess. Denkmalschutzgesetz im Falle des Auffindens von Bodendenkmälern
und bezüglich auf Versorgungsanlagen und -kabel der OVAG Netz GmbH ergänzt.
Die Begründung und der Umweltbereich werden
demgemäß angepasst.
Auch im Rahmen der formellen Entwurfsoffenlage und
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Oktober/
November 2018 wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der
Abwägung zu einer formellen oder materiellen Änderung des Bebauungsplanes führen
oder führen müssten.
In Entsprechung der entsprechenden Anregung seitens
HessenMobil werden einzig als nachrichtliche Übernahme (§ 23 HStrG)
Bauverbotszone und Baubeschränkungszone (gemäß dem HStrG) ergänzend
planzeichnerisch festgesetzt. Die im Bebauungsplan durch Baugrenzen
festgesetzten überbaubaren Flächen bleiben außerhalb von Bauverbots- und
Baubeschränkungszone.
Nach Abwägung der vorgelegten Stellungnahmen
kann der Bebauungsplan nach § 10 (1) BauGB abschließend als Satzung beschlossen
werden.
Die notwendige und zeitlich parallel erfolgte
Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 6 (1) BauGB der Genehmigung
durch das Regierungspräsidium Gießen.
Nach Genehmigung und der Wirksamkeit der
FNP-Änderung (durch ortsübliche Bekanntmachung) kann der Bebauungsplan
gleichsam durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 – 9) befindlichen
Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1
(7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2)
Im Ergebnis der Abwägung erfolgt im Bebauungsplan die nachrichtliche Darstellung von Bauverbotszone
und Baubeschränkungszone (gemäß dem HStrG).
Da der
befestigte Fahrbahnrand der L 3138 nicht eingemessen vorliegt, erfolgt die
ungefähre Darlegung des Fahrbahnrandes anhand eines maßstäblichen Luftbildes.
Demgemäß
verbleiben die durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen außerhalb
von Bauverbots- und Baubeschränkungszone
Darüber hinaus bleibt der
Bebauungsplan unverändert; der Bericht zur Umweltprüfung (Umweltbericht) bleibt
vollständig unverändert.
3)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10
(1) BauGB den Bebauungsplan „In der Lautenbach“ in der Gemarkung Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des
Umweltberichtes dazu.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen südlichen Teilbereich des
Flurstücks 2 in der Flur 10 der Gemarkung Laubach
4)
Der vorliegende
Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB - nach Wirksamkeit der Änderung
des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich - ortsüblich bekannt zu
machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan im oben benannten Bereich in Kraft.
5)
Dem Bebauungsplan
(Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB beizufügen.
Hinweis auf § 25 der Hess.
Gemeindeordnung (HGO):
Abstimmungsergebnis:
Anlage: Beschlussempfehlungen (S.
1 – 9) / Abwägung
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß
dem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrag entstehen
der Stadt Laubach keine Kosten.
Vor
dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung
wird gebeten.
In
Vertretung:
Isolde
Hanak
1.
Stadträtin
Anlagen:
- Stellungnahmen im Rahmen
der Verfahrensschritte
- Übersichtskarten (Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich)