Begründung:
Der vorgenannte Bebauungsplan hat in der Zeit vom 01.
September 2008 bis einschließlich 02. Oktober 2008 im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadtverwaltung offen gelegen. Parallel
hierzu erfolgte die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher
Belange. Im Vorfeld der Offenlegung wurde der Entwurf mit der Oberen Landesplanungsbehörde
des Regierungspräsidiums Gießen abgestimmt.
Da bereits Anfang des Jahres die
Flächennutzungsplanänderung im Bereich “Buchwald / Forstgarten” vom
Regierungspräsidium Gießen genehmigt wurde, kann jetzt der Bebauungsplan nach
der Abwägung und Beschlussfassung als Satzung kurzfristig in Kraft gesetzt
werden.
Um Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Umwelt- Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden
Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Synopse
Seite 1-10) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
(2) Der Bebauungsplan bleibt im Ergebnis dessen gegenüber
der Entwurfsfassung (08/2008) ebenso unverändert wie der Umweltbericht.
(3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan “Buchwald/ Forstgarten” in
der Kernstadt Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des
Umweltberichtes dazu.
(4) Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs.
3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in
Kraft.