Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt Bebauungsplan "Buchwald/ Forstgarten" hier: a) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahren gemäß gemäß §§ 3 und 4 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage
363/2008
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der vorgenannte Bebauungsplan hat in der Zeit vom 01. September 2008 bis einschließlich 02. Oktober 2008 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadtverwaltung offen gelegen. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange. Im Vorfeld der Offenlegung wurde der Entwurf mit der Oberen Landesplanungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen abgestimmt.

 

Da bereits Anfang des Jahres die Flächennutzungsplanänderung im Bereich “Buchwald / Forstgarten” vom Regierungspräsidium Gießen genehmigt wurde, kann jetzt der Bebauungsplan nach der Abwägung und Beschlussfassung als Satzung kurzfristig in Kraft gesetzt werden. 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt- Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Synopse Seite 1-10) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

 

(2)   Der Bebauungsplan bleibt im Ergebnis dessen gegenüber der Entwurfsfassung (08/2008) ebenso unverändert wie der Umweltbericht.

 

(3)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan “Buchwald/ Forstgarten” in der Kernstadt Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu.

 

(4)   Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.