Begründung:
Der Ältestenrat hat auf der Grundlage der
Musterordnung des Hessischen Städte und Gemeindebundes (HSGB) in mehreren
Sitzungen den beigefügten Entwurf für eine neue Geschäftsordnung erarbeitet.
Die in diesen Sitzungen gestellten Änderungsanträge
sind nicht in den Entwurf übernommen worden, wenn sie nicht mehrheitlich
beschlossen wurden. Die Antragstellenden Fraktionen haben jedoch im Rahmen der
parlamentarischen Beratungen die Möglichkeit, ihre Änderungswünsche erneut
einzubringen.
Die Verwaltung hat –soweit es möglich war- bei
Neuregelungen jeweils einen Hinweis auf die bisherige Regelung vermerkt. Zur
Verdeutlichung der jeweiligen Neuregelung und
zur besseren Lesbarkeit haben wir eine farbige Darstellung beigefügt.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den
beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung
und die Ausschüsse der Stadt Laubach.