Betreff
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Laubach
Vorlage
362/2008
Aktenzeichen
022.22
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Ältestenrat hat auf der Grundlage der Musterordnung des Hessischen Städte und Gemeindebundes (HSGB) in mehreren Sitzungen den beigefügten Entwurf für eine neue Geschäftsordnung erarbeitet.

Die in diesen Sitzungen gestellten Änderungsanträge sind nicht in den Entwurf übernommen worden, wenn sie nicht mehrheitlich beschlossen wurden. Die Antragstellenden Fraktionen haben jedoch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen die Möglichkeit, ihre Änderungswünsche erneut einzubringen.

Die Verwaltung hat –soweit es möglich war- bei Neuregelungen jeweils einen Hinweis auf die bisherige Regelung vermerkt. Zur Verdeutlichung der jeweiligen Neuregelung und  zur besseren Lesbarkeit haben wir eine farbige Darstellung beigefügt.


Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Laubach.