Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt
Bebauungsplan "In der Lautenbach"
hier: - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
vorgelegten Stellungnahmen gem. § 1 (7)
- Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Vorlage
382/2018
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 den Bebauungsplan „In der Lautenbach“ in der Kernstadt Laubach sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich nach § 2 (1) BauGB zur Aufstellung beschlossen.

Auf der Grundlage des jeweiligen Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes erfolgte im Juni/Juli 2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.

Im Ergebnis dessen wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der kommunalen Abwägungsentscheidung eine Fortführung des Bauleitplanverfahrens aufgrund von Rechtsverletzungen in Frage stellen würden.

Planinhaltliche Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Grundkonzeption des Bebauungsplanes:

Im Bebauungsplan werden Hinweise auf die Lage des Plangebietes im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes (Zone IIIB) für die Gewinnungsanlagen Inheiden sowie im Heilquellenschutzgebiet (Zone III) für die Provinz Oberhessen, zu den Bestimmungen des § 21 Hess. Denkmalschutzgesetz im Falle des Auffindens von Bodendenkmälern und bezüglich auf Versorgungsanlagen und -kabel der OVAG Netz GmbH ergänzt.

 

Die Begründung und der Umweltbereich werden demgemäß angepasst.

 

Nach Abwägung sowie dem Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss kann der (dementsprechend ergänzte) Entwurf des Bebauungsplanes nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt werden.

 

Entsprechendes gilt für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die (mit Ausnahme der Hinweise zum Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet in der Begründung) vollständig unverändert bleibt.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1)            Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 – 18) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB).

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2)            Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert; die Änderungen werden in der Begründung erläutert.

Der demgemäß überabeitete Bebauungsplan wird in der Fassung 08/2018 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.

 

3)            Der Entwurf des Bebauungsplanes (08/2018) ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Zugleich sind die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4)            Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß dem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrag entstehen der Stadt Laubach keine Kosten.

 

 

Vor dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

 

Anlagen:

 

 

-       Beschlussempfehlungen (S. 1 – 18) / Abwägung

-       Übersichtskarten (Lage des Plangebietes und Räumlicher Geltungsbereich)