Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "In der Lautenbach"
hier: - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
vorgelegten Stellungnahmen gemäß § 1 (7)- Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Vorlage
381/2018
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 den Bebauungsplan „In der Lautenbach“ in der Kernstadt Laubach sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich nach § 2 (1) BauGB zur Aufstellung beschlossen.

Auf der Grundlage des jeweiligen Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes erfolgte im Juni/Juli 2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.

 

Im Ergebnis dessen wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der kommunalen Abwägungsentscheidung eine Fortführung des Bauleitplanverfahrens aufgrund von Rechtsverletzungen in Frage stellen würden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt im Ergebnis dessen vollständig unverändert; in der Begründung wird lediglich ergänzend auf die Lage des Plangebietes im Wasserschutzgebiet (Zone IIIB) und im Heilquellenschutzgebiet hingewiesen

 

Nach Abwägung sowie dem Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss kann die Änderung des Flächennutzungsplan (Entwurf, 08/2018) nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt werden.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1)            Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 – 14) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB).

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2)            Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt im Ergebnis dessen vollständig unverändert; in der Begründung wird ergänzend auf die Lage des Plangebietes im Wasserschutzgebiet (Zone IIIB) und im Heilquellenschutzgebiet hingewiesen.

 

3)            Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung 08/2018 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.

 

4)            Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (08/2018) ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Zugleich sind die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

5)            Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß dem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrag entstehen der Stadt Laubach keine Kosten.

 

 

Vor dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung wird gebeten.

 

 

Anlagen:

 

- Beschlussempfehlungen (S. 1 – 14) / Abwägung

- Übersichtskarte (Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich)