Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "In der Lautenbach"
hier: - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
vorgelegten Stellungnahmen gemäß § 1 (7)- Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in ihrer Sitzung am
26.04.2018 den Bebauungsplan „In der
Lautenbach“ in der Kernstadt Laubach sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes
im entsprechenden Bereich nach § 2 (1) BauGB zur Aufstellung beschlossen.
Auf der Grundlage des jeweiligen Vorentwurfes
der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes erfolgte im Juni/Juli
2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und
4 (1) BauGB.
Im Ergebnis dessen
wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der kommunalen
Abwägungsentscheidung eine Fortführung des Bauleitplanverfahrens aufgrund von
Rechtsverletzungen in Frage stellen würden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt
im Ergebnis dessen vollständig unverändert; in der Begründung wird lediglich
ergänzend auf die Lage des Plangebietes im Wasserschutzgebiet (Zone IIIB) und
im Heilquellenschutzgebiet hingewiesen
Nach Abwägung sowie dem Entwurfs- und
Offenlegungsbeschluss kann die Änderung des Flächennutzungsplan (Entwurf,
08/2018) nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden und die Behörden und
Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt werden.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 – 14) befindlichen
Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1
(7) BauGB).
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2)
Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt im Ergebnis dessen
vollständig unverändert; in der Begründung wird ergänzend auf die Lage des Plangebietes im Wasserschutzgebiet (Zone IIIB) und
im Heilquellenschutzgebiet hingewiesen.
3)
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung 08/2018 als
Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.
4)
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (08/2018) ist gemeinsam mit
der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zugleich sind die Behörden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5)
Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage
sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß
dem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrag entstehen
der Stadt Laubach keine Kosten.
Vor
dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung
wird gebeten.
Anlagen:
- Beschlussempfehlungen
(S. 1 – 14) / Abwägung
-
Übersichtskarte (Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich)