hier: Priorisierung von Projekten zur mittel- und langfristigen Mittelanmeldung beim Land Hessen
Begründung:
Die Stadt Laubach befindet sich bis 2023 im
Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen. Für die Erstellung eines Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) und des städtebaulichen Fachbeitrages,
der Bauberatung privater Maßnahmen sowie der aus diesem Konzept heraus erarbeiteten
Projekte erhält die Stadt Laubach ein förderfähiges Investitionsvolumen von 1
Mio. Euro Netto
Durch abgeschlossene bzw. bewilligte Maßnahmen ist
derzeit eine förderfähige Investitionssumme von 325.606,00 € Nettosumme
erreicht.
Die WI-Bank fordert vom Land-Dill-Kreis, Abteilung für
den ländlichen Raum, die Vorlage einer mittel- bzw. langfristigen
Mittelanmeldung über die von der Stadt Laubach geplanten kommunalen Vorhaben
für 2019-2021.
Mit den derzeit geplanten Maßnahmen liegen die
Projekte über dem vorgenannten förderfähigen Investitionsvolumen. Aus diesem
Grund wird nunmehr durch die WI-Bank eine Investitionsreihenfolge gefordert.
Die Steuerungsgruppe hat eine entsprechende
Priorisierung der vorliegenden Startprojekte bzw. Projekte aus dem erarbeiteten
Konzept, welches das Leitmotto trägt „Laubach
– Veränderungen annehmen und gestalten“, durchgeführt. Diese Empfehlung schließt mit folgendem Ergebnis ab:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
Für die Festlegung der Rangfolge der Projekte durch
die Stadtverordnetenversammlung erläutern wird diese wie folgt:
1) Erstellung
von 2 Nutzungskonzepten für die Gebäude „Untere Langgasse 12 und Grünemannsgasse
13“
Beschluss durch die
Stadtverordnetenversammlung für den Ankauf der beiden Grundstücke wurde am
14.06.2018 gefasst.
Nächster Schritt: Erarbeitung einer
konkreten Ideenentwicklung für die beiden leerstehenden Gebäude.
Handlungsfeld 1: Leerstand /
Ortskernentwicklung
Geschätzte Kosten: 20.000,00 € netto
je Nutzungskonzept ???
2) Erstellung
eines Innenstädtischen Konzeptes (Verkehrsgutachten)
Die Arbeitsgruppe
„Ortskernentwicklung/Leerstandsmanagement“ sowie die Steuerungsgruppe empfehlen
zur Klärung der künftigen Verkehrsführung und als Arbeitsgrundlage für die weitgehend
parkplatzfreie Neugestaltung des Marktplatzes (vom Parkplatz zum Marktplatz)
und Schaffung einer Barrierefreiheit sowie Neuausweisung von Parkplätzen etc.
die Erstellung eines innerstädtischen Konzeptes für den Altstadtbereich.
Handlungsfeld 1: Ortskernentwicklung
Basis: Innenstadtentwicklungskonzept
Geschätzte Kosten: 20.000,00 € netto ????
3) Schaffung
von barrierefreien Räumlichkeiten im ehemaligen Feuerwehrhaus (Erdgeschoss) im
Dorfgemeinschaftshaus Gonterskirchen
Die nun leerstehenden Räume und der Fahrzeughalle der
ehemaligen Freiwilligen Feuerwehr im Erdgeschoss des DGH Gonterskirchen sollen
für die Nutzung durch Vereine und Privatpersonen barrierefrei umgebaut werden.
Durch die Förderstelle wird für dieses Projekt eine
max. förderfähige Summe von 100.000,00 € netto in Aussicht gestellt, da es sich
hier um ein lokales Projekt handelt.
Handlungsfeld 2: soziale
Infrastruktur, bürgerschaftliches Engagement
Geschätzte Kosten: Kürzung/Einsparung
der veranschlagten Kosten von 195.240,00 € auf nunmehr 84.250,00 €.
4) Freiflächengestaltung
im vorderen Bereich des Dorfgemeinschaftshauses Gonterskirchen
Die Hoffläche soll nach Auslagerung
der Feuerwehr als Platz der Begegnung umgestaltet werden.
Handlungsfeld
2: soziale Infrastruktur, bürgerschaftliches Engagement
Geschätzte Kosten: 100.000,00 €
Durch
die Förderstelle wird für dieses Projekt eine max. förderfähige Summe von
100.000,00 € netto in
Aussicht gestellt, da es sich hier um ein lokales Projekt handelt.
Anmerkung: Mit der Förderstelle wurde eine Maßnahmensplittung
besprochen, somit können 2 Förderanträge mit einem förderfähigen
Investitionsvolumen von jeweils 100.000,00 € bewilligt werden.
5) Umgestaltung des Marktplatzes in
Laubach
Die Umgestaltung des Marktplatzes ist als Startprojekt
„Marktplatz Laubach – attraktiv für alle“ im „IKEK“ aufgenommen.
Für diese Baumaßnahme können derzeit keine genauen
Kosten genannt werden, da eine konkrete Gestaltung des Platzes noch nicht
vorliegt. Von Seiten der Arbeitsgruppe „Ortskernentwicklung/Leerstand“ gab es
bereits eine Ideensammlung und eine favorisierte Planskizze von Herrn Schnarr.
Jedoch soll als nächster Schritt eine Befürwortung des IKEK-Startprojektes
durch die Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden (s.
Vorlagen-Drucksache Nr. 377/2018). Ebenfalls ist das gewünschte Innerstädtische
Verkehrskonzept eine wichtige Basis für die weiteren Planungen und Vorgehensweisen.
Durch die Förderstelle wird dieses
Projekt als gesamtkommunale Maßnahme angesehen und bekommt die volle Förderung
von 75% der förderfähigen Netto-Investitionskosten.
Handlungsfeld 1: städtebauliche
Entwicklung
Basis: Innenstadtentwicklungskonzept
Grobe Kostenschätzung: 500.000,00 €
6) Dorfplatz
Lauter
Bereits im Rahmen des Dorfrundgangs im Stadtteil
Lauter und der späteren Präsentation des Dorfes als Bürgerwille im 1. Forum,
welches als Grundlage für das Konzept dient, wurde das „öffentliche Wohnzimmer“
als wichtiger Treffpunkt der Generationen auf dem Grundstück Lautertalstraße 8
für die Lauterer Bevölkerung aufgeführt.
Die Schaffung eines Dorfplatzes im Stadtteil Lauter
wurde als Projektgenehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung am
02.03.2017 beschlossen.
Als erster Schritt für die Umsetzung der
Dorfplatzgestaltung war der Ankauf der leerstehenden, baufälligen Scheune in
der Lautertalstraße. Mittlerweile ist die Stadt Laubach Eigentümerin dieses
Grundstückes.
Durch die Förderstelle wird für dieses Projekt unter
dem Aspekt des nachvollziehbaren Erhalts des Ortsbildes eine max. förderfähige
Summe von 100.000,00 € netto in Aussicht gestellt, da es sich hier um ein
lokales Projekt handelt.
Handlungsfeld 1: städtebauliche Entwicklung /
Leerstand
Handlungsfeld 2: Bürgerliches Engagement / Soziale
Infrastruktur
Baukostenschätzung: rd. 475.000,00 € für gesamtes Projekt
(Nr. 6 und 7) sowie Abriss- und Honorarkosten
7) Erhalt
des ortsbildprägenden Gebäudes als Zweckgebäude; hier: Umbau zu einer Toilettenanlage
Einen Bewilligungsbescheid für eine Toilettenanlage in
dem ortsbildprägenden bestehenden Gebäude wird nur in Verbindung mit dem der
Baumaßnahme „Dorfplatz“ in Aussicht gestellt.
Dieses Projekt ist Bestandteil der Projektgenehmigung
durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2017.
Anmerkung:
Für den neu zu schaffenden Dorfplatz ist die Realisierung
einer Toilettenanlage wichtiger Bestandteil. Dieses Projekt ist als eine
Maßnahme zu werten.
Die Teilung dieses Projektes in 2 Maßnahmen hat
lediglich den Grund, dass 2 Förderanträge
mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von jeweils 100.000,00 € bewilligt
werden.
Handlungsfeld 1: städtebauliche
Entwicklung / Leerstand
Handlungsfeld 2: Bürgerliches
Engagement / Soziale Infrastruktur
8) Ortskernentwicklung
Stadtteile
Durch die AG Ortskernentwicklung/Leerstandsmanagement
wurden für die Ortskernentwicklung in Stadtteilen Mittel in Höhe von 200.000,00
€ (gesplittet jeweils 100.000,00 €) vorausschauend angemeldet. Hierfür gibt es
jedoch keine konkreten Vorstellungen.
Handlungsfeld 1: städtebauliche
Entwicklung / Leerstand
9) Aktionsbühne Ramsberg
Die Freifläche am Ramsberg (ehemaliger Steinbruch)
soll zukünftig als Open-Air-Veranstaltungsort mit dem Schwerpunkt Kinder- und
Jugendkulturarbeit genutzt werden. Hierfür soll eine Aktionsbühne dort
aufgebaut werden.
Das Vorhaben „Aktionsbühne Ramsberg“ wurde in der
Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2018 als Startprojekt beschlossen.
Handlungsfeld 2: Soziale
Infrastruktur / Kultur
Handlungsfeld 3: Freizeit/Kultur/Tourismus
Detaillierte Baukosten für eine Natursteinbühne (neuer
Sachstand) liegen nicht vor. Kostenermittlung für eine mobile Bühne wurde
mit rd. 25.000,00 € Netto beziffert.
Anmerkung:
Die beauftragte FFH-Verträglichkeitsprüfung wird im
September 2018 abgeschlossen sein. Herr Dr. Dietz sieht tendenziell kein
positives Ergebnis hinsichtlich der Verwirklichung der Maßnahme. Derzeit ist
davon auszugehen, dass die Nutzung der geplanten Bühne erheblich eingeschränkt
wird (Ruhezeiten).
Da dieses Projekt im Außenbereich liegt, muss als nächster
Schritt Planungsrecht durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan geschaffen
werden. Diese Planungskosten können nicht gefördert werden und müssten im
Haushalt bereitgestellt werden.
Anmerkung: Nach den neuen Richtlinien, welche zum
01.01.2018, in Kraft getreten sind, ist eine mobile Bühne nicht mehr
förderfähig.
10) Barrierearmer Pflasterstreifen in der
Innenstadt, Bereich Obere Langgasse
Das im IKEK aufgenommene Startprojekt „Barrierearmer
Pflasterstreifen von Oberer Langgasse über Marktplatz bis zur Unteren
Langgasse“ wurde durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom
02.03.2017 beschlossen.
Auf der Grundlage einer weitreichenden Planung wurde
eine Kostenschätzung durch das Planungsbüro Zick-Hessler in Höhe von 89.000,00
€ erstellt. Die Baumaßnahme wurde in einem beschränkten Wettbewerb
ausgeschrieben. Am Wettbewerb beteiligten sich 9 Firmen, 6 Unternehmen
forderten die Ausschreibungsunterlagen an und lediglich 1 Anbieter hat ein
Angebot eingereicht. Dieses Angebot liegt 30% über der Kostenschätzung. Aus
Wirtschaftlichkeitsgründen hat der Magistrat daraufhin die Aufhebung der
durchgeführten Ausschreibung gemäß § 17 VOB/A beschlossen.
Auf
Grund der Situation, dass der Förderantrag zum 30.09.2018 ausläuft, wird von
der Fachdienstleitung Dorf- und Regionalentwicklung die Rückgabe des
derzeitigen Bewilligungsbescheides angeregt.
Die
Arbeitsgruppe „Ortskernentwicklung/Leerstand“ kommt einstimmig zu dem Entschluss,
den geplanten Rollatorenweg zunächst in das Innerstädtische Konzept (ruhender
Verkehr, Verkehrsführung, Parkplätze und barrierearmer Streifen) mit einzubeziehen.
Die Steuerungsgruppe befürwortet einstimmig diese Empfehlung und bittet die
Stadtverordnetenversammlung einen Antrag auf Erstellung eines innerstädtischen Verkehrskonzeptes zu
beantragen und die Haushaltsmittel entsprechend im Haushalt 2019
bereitzustellen (s. Punkt 2).
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss und den Jugend-, Sport-, Kultur- Tourismus-
und Sozialausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms der Stadt Laubach eine
Priorisierung der derzeit förderfähigen Projekte durch die Abteilung für den
ländlichen Raum für die mittel- und langfristige Mittelanmeldung bei der
WI-Bank.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Förderung durch die Abteilung für den
ländlichen Raum ist mit einer Förderquote von 75% auf die förderfähigen
Nettokosten bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von 1 Mio. Euro Netto
(Auszahlungsvolumen Bewilligungen 750.000,00 €) zu rechnen.
Die nichtförderfähigen Kosten sowie die 25% der
förderfähigen Nettokosten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die
priorisierten Maßnahmen müssen entsprechend in den kommenden Haushalten der
Stadt Laubach bereit gestellt werden.
Für nachfolgende Projekte wurden bereits Mittel in
Ansatz des Haushaltsplanes 2018
gebracht:
Pos. 3. Behindertengerechter Umbau des EG im
DGH Gonterskirchen; Planungskosten 20.000,00 €
Pos. 5: Marktplatzumgestaltung/Barrierefreiheit 160.000,00 €
sowie Planungskosten 30.000,00 €
Pos. 6+7: Dorfplatz Lauter/Toilettenanlage (1.
Ansatz) 20.000,00 €
sowie Planungskosten 20.000,00 €
Pos. 9: Aktionsbühne Ramsberg 28.700,00 € (Sperrverm.)
Pos. 10: Barrierefreie Innenstadt; Obere Langgasse 100.000,00 €
sowie Planungskosten 15.000,00 €